Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden
Lesezeit: 5 Minuten
Bisheriger Verlauf
23.08.2021
05.09.2021
28.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden
Details im PARLIS OF_149-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden
Details im PARLIS OM_2352_202223.08.2021
Antrag Ortsbeirat
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden
Details im PARLIS OF_149-6_202128.06.2022
Anregung Ortsbeirat
Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden
Details im PARLIS OM_2352_2022 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6
Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen, b. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z.B. Parkwächter) zu unterbinden c. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen d. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern, e. Möglichkeiten zur geordneten Bewirtschaftung, z.B. "Kelsterbacher Modell", zu entwickeln. Begründung:
Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte, eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in §3 (4) eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selber läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen.Nebenvorlage: Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme