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Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
120 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung fordert Maßnahmen zur Behebung chaotischer und rechtswidriger Zustände am Schwanheimer Grillplatz. Es wird ein Konzept gefordert, das den Natur-, Immissions- und Gesundheitsschutz sowie die Gefahrenabwehr berücksichtigt. Ziel ist eine verantwortungsvolle und ordnungsgemäße Nutzung des Grillplatzes.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen;
  2. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z. B. Parkwächter) zu unterbinden;
  3. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen;
  4. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern;
  5. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen

a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung),

b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft),

c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und

d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr)

vereinbar ist.

Begründung

Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte sowie eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in § 3 Absatz 4 eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe es keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selbst läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 17. April 2021OFOF 16/6Schwanheim: GrillplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Mai 2021OFOF 28/6Grillplatz SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 4. Mai 2021OMOM 30Schwanheim: GrillplatzDirektanregung
  4. 16. August 2021STST 1441Schwanheim GrillplatzStellungnahme
  5. 23. August 2021OFOF 149/6Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 5. Dezember 2021OFOF 306/6Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen GrillverbotenOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 28. Juni 2022Sie sind hier
    OMOM 2352Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beenden
    Direktanregung
  8. 10. Oktober 2022STST 2335Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beendenStellungnahme
  9. 9. Dezember 2022BB 476Schwanheim: Entwicklung eines Konzeptes für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen GrillverbotenMagistratsbericht
  10. 28. März 2023OFOF 746/6Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesOrtsbeiratsantrag · SPD
  11. 25. April 2023OMOM 3837Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesDirektanregung
  12. 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 1676Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesStellungnahme
  13. 3. Mai 2025OFOF 1216/6Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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