Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim
Bericht
Der Grillplatz in Schwanheim liegt am Rand des Frankfurter Stadtwaldes im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Er ist ein wichtiger Ort für Freizeit und Begegnung - insbesondere für Menschen ohne eigenen Garten. Der Magistrat ist sich bewusst, dass der Grillplatz in Schwanheim in den vergangenen Jahren wiederholt zu Belastungen für Anwohnende und Besucher:innen geführt hat. Der Magistrat bedauert sehr, dass die bisherigen Anstrengungen noch nicht zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung geführt haben. Unser Ziel bleibt es, den Menschen im Stadtteil einen Grillplatz zur Verfügung zu stellen, der Freude bereitet, gut nutzbar ist und bei dessen Nutzung zugleich Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen wird und der sensiblen Umgebung gerecht wird. Daher haben wir zuletzt im Mai und Juni 4 zusätzliche Sonderreinigungen nachmittags über Clean Ffm express veranlasst. Außerdem waren unsere Sauberkeitsbotschafter:innen mit passendem Material vor Ort, um Besucher:innen direkt anzusprechen, zu informieren und bei Fragen der Abfallentsorgung zu unterstützen. Der Magistrat wird weiterhin intensiv daran arbeiten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und den Anwohnenden eine tragfähige Lösung zu entwickeln. Der Ortsbeirat 6 wird vor Umsetzung weiterer Maßnahmen selbstverständlich einbezogen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lage im Landschaftsschutzgebiet II klare Grenzen setzt. So ist beispielsweise eine Einzäunung des Grillplatzes aufgrund dieser Lage nicht umsetzbar. Die weitere Vorgehensweise wird ämter- und dezernatsübergreifend abgestimmt. Das Grünflächenamt lässt den Grillplatz regelmäßig reinigen sowie instand setzen. Die Müllentsorgungsmöglichkeiten werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf erweitert. Der Grillplatz ist ausgeschildert. Bauliche Maßnahmen sind im Wald nicht gestattet. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung obliegt der Ordnungsbehörde. Die Stadtpolizei hat die Örtlichkeit seit Jahresbeginn insgesamt 13mal kontrolliert und soweit möglich entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die meisten Feststellungen entfielen auf ordnungswidrig grillende Personen. Aufgrund der Aufgabenvielfalt und der Größe des Stadtgebietes ist es der Stadtpolizei nicht möglich, bestimmte Bereiche durchgängig zu überwachen. In akuten Beschwerdesituationen können sich die Bürger:innen jedoch stets an das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon der Stadtpolizei wenden (Tel: 069/212-44044). Der ruhende Verkehr wird seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streife überwacht, darunter auch die entlang der Schwanheimer Bahnstraße gelegenen Parkplätze, bei denen eine Höchstparkdauer festgelegt wurde. Der Magistrat wird die Erfahrungen aus diesem Jahr, von anderen Grillplätzen im Stadtgebiet sowie aus anderen Kommunen nutzen, um ein Konzept für den Grillplatz in Schwanheim zu erarbeiten und dieses gemeinsam mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Der Erhalt des Grillplatzes ist wichtig - als sozialer Raum für alle. Gleichzeitig hat der Schutz von Umwelt und Anwohner:interessen Priorität.