Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen Zustandes
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Stadtregierung auf, den Grillplatz in Schwanheim zu sanieren und zu schützen, um den katastrophalen Zustand zu beheben und eine ordnungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. Der Ortsbeirat macht auf die Missstände aufmerksam und verlangt klare Informationen sowie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
An dem katastrophalen Zustand des Grillplatzes hat sich trotz vieler Anregungen des Ortsbeirates und einer gemeinsamen Begehung kaum etwas verändert:
- die Aschebehälter sind vollkommen zerstört;
- die Schilder, die den Grillplatz optisch begrenzen sollten, sind offenbar gewaltsam beseitigt worden;
- die vollkommen unzureichenden Hinweisschilder sind lediglich versetzt worden;
- die Anregungen aus der Mitte des Ortsbeirates zu den auf den Schildern aufzunehmenden Informationen sind nicht aufgenommen worden (Verbot lauter Musik);
- es gibt nach wie vor keinen gut sichtbaren Hinweis auf die Toiletten auf dem Waldspielplatz, sodass weiterhin mit einer weiträumigen und massiven Verkotung des umliegenden Waldes zu rechnen ist;
- es fehlt ein Hinweis auf die einzuhaltende Nachtruhe, die von dem Grünflächenamt entfernt wurde. Wenn das Grünflächenamt im Bericht des Magistrats, B 476, darauf hinweist, dass die generelle Nachtruhe auch für den Grillplatz gilt und dem Amt gleichzeitig bekannt ist, dass gegen die generelle Nachtruhe wiederholt und massiv verstoßen worden ist, stellt sich die Frage, warum es sich gegen das Wiederaufstellen eines entsprechenden Schildes wehrt.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, endlich
- den Grillplatz so zu gestalten, dass er nicht ein Bild der Verwüstung bietet, das einer Stadt wie Frankfurt am Main nicht würdig ist. Insbesondere ist das gesamte Gelände aufzufüllen, um die derzeitige Verschlammung zu verhindern;
- Hinweistafeln aufzustellen, die klar und verständlich über verbotenes Handeln informieren, wie das laute Abspielen von Musik, die Nutzung nach 22:00 Uhr sowie auf die Entsorgung des Mülls und diePflicht zur Mitnahme des Mülls hinweisen, wenn die (in Anzahl und jeweiliger Größe vollkommen unzureichenden) Mülleimer voll sind;
- eine Begrenzung einzurichten, die sicherstellt, dass insbesondere an heißen Tagen nicht wild neben dem Grillplatz Feuer gemacht wird;
- sicherzustellen, dass ausreichend patrouilliert wird.
Begründung
Veränderung des katastrophalen Zustandes Vorgang: B 476/22 An dem katastrophalen Zustand des Grillplatzes hat sich trotz vieler Anregungen des Ortsbeirates und einer gemeinsamen Begehung kaum etwas verändert: - die Aschebehälter sind vollkommen zerstört; - die Schilder, die den Grillplatz optisch begrenzen sollten, sind offenbar gewaltsam beseitigt worden; - die vollkommen unzureichenden Hinweisschilder sind lediglich versetzt worden; - die Anregungen aus der Mitte des Ortsbeirates zu den auf den Schildern aufzunehmenden Informationen sind nicht aufgenommen worden (Verbot lauter Musik); - es gibt nach wie vor keinen gut sichtbaren Hinweis auf die Toiletten auf dem Waldspielplatz, sodass weiterhin mit einer weiträumigen und massiven Verkotung des umliegenden Waldes zu rechnen ist; - es fehlt ein Hinweis auf die einzuhaltende Nachtruhe, die von dem Grünflächenamt entfernt wurde. Wenn das Grünflächenamt im Bericht des Magistrats, B 476, darauf hinweist, dass die generelle Nachtruhe auch für den Grillplatz gilt und dem Amt gleichzeitig bekannt ist, dass gegen die generelle Nachtruhe wiederholt und massiv verstoßen worden ist, stellt sich die Frage, warum es sich gegen das Wiederaufstellen eines entsprechenden Schildes wehrt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. April 2021OFOF 16/6Schwanheim: GrillplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Mai 2021OFOF 28/6Grillplatz SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2021OMOM 30Schwanheim: GrillplatzDirektanregung
- 16. August 2021STST 1441Schwanheim GrillplatzStellungnahme
- 23. August 2021OFOF 149/6Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2021OFOF 306/6Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen GrillverbotenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2022OMOM 2352Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beendenDirektanregung
- 10. Oktober 2022STST 2335Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtswidrige Zustände beendenStellungnahme
- 9. Dezember 2022BB 476Schwanheim: Entwicklung eines Konzeptes für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen GrillverbotenMagistratsbericht
- 28. März 2023OFOF 746/6Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2023Sie sind hierOMOM 3837Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesDirektanregung
- 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 1676Grillplatz in Schwanheim: Immer noch keine Veränderung des katastrophalen ZustandesStellungnahme
- 3. Mai 2025OFOF 1216/6Schwanheim: Immer wieder und kein Ende - Der Grillplatz in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats