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Zeilsheim: Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle

Details im PARLIS OM_3666_2023
15.05.2023

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle

Details im PARLIS ST_1053_2023
02.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese

Details im PARLIS OF_1217-6_2025
02.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese

Details im PARLIS OF_1226-6_2025
Partei(en): SPD GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6

Betreff: Zeilsheim: Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
Vorgang: OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Wie in der ST 1053 angeregt haben sich ABG Holding als Eigentümerin der Zeilsheimer Ideenschmiede, Vertreter des Vereinsrings und interessierte Mitglieder des Ortsbeirates getroffen, um erste Schritte zur Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese zu besprechen und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, 1. Langfristplanung: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Beteiligung der Bürgerschaft eine Planung zur klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz Stadthalle zwischen Bechtenwaldstraße 17 und Kegelbahn 34, Parkplatz-Fläche zwischen Bechtenwaldstraße 5 + 11 und Kegelbahn 34 und Fläche entlang des Saalbau Gebäudes bis Hahnbergweg) zu erstellen. Dabei möge er prüfen, welche Förderinstrumente der Stadterneuerung in Zeilsheim Anwendung finden können. Das Konzept sollte die folgenden Elemente berücksichtigen: a) Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitlichen Bodenbelag b) Neuordnung und ggf. Ergänzung der Bepflanzung entlang der Bechtenwaldstraße Höhe Nr. 6 bis zum Hahnbergweg c) Betrifft Fläche zwischen der Saalbau Stadthalle Zeilsheim und dem Pavillon (Bechtenwaldstraße 11): Umgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener Nutzerinteressen, partielle Entsiegelung und Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und Spielelemente für Kleinkinder, Mülleimer d) Betrifft Fläche zwischen den Pavillons, Bechtenwaldstraße 5 bis zur Pfaffenwiese: Neuordnung des Parkplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze. Die Funktion des (Park-)Platzes soll um die Möglichkeit ergänzt werden, das Gelände für Stadtteilfeste (z.B. Weihnachtsmarkt, Familienfest) zu nutzen. Dies ist in die Planung mit einzubeziehen. 2. Kurzfristig und als Zwischenlösung umsetzbare Maßnahmen Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der ABG als Grundstückseigentümerin zeitnah (bis Ende 2026) eine temporäre Platzgestaltung vorzunehmen. Als Zwischenlösung könnten z.B. urbane Stadtmöbel mit Modulen für Pflanzen eingesetzt werden.

Begründung:

Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. Hier konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet hier statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Ortskerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Übergeordnetes Ziel der Neustrukturierung und Gestaltung ist die Schaffung eines multifunktionalen Raumes, der ein öffentlicher Kommunikationsraum und Anziehungspunkt werden soll. Insbesondere der Bereich vor der Stadthalle könnte bereits temporär durch Sitzgelegenheiten und Pflanzen aufgewertet werden, sodass als Alternative zu den umliegenden gastronomischen Angeboten ein konsumfreier Aufenthalt möglich wird. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen mit Gestaltungselementen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden.Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666
Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1217/6 wird für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angeommen. 2. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme