Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle
Stellungnahme des Magistrats
Die in der Anregung beschriebenen Missstände hinsichtlich einer nicht ausreichend an den Klimawandel angepassten Gestaltung des Vorplatzes der Stadthalle in Zeilsheim schließt sich das Grünflächenamt dem Grunde nach an. Da sich die Fläche allerdings nicht in der Vermögensverwaltung des Amtes befindet, ferner sogar keine städtische Fläche ist, kann der Magistrat nicht über diese oder über Maßnahmen, die auf der Fläche umzusetzen sind, bestimmen. Der Ortsbeirat müsste mit seinen Forderungen auf die ABG Holding zugehen, die sich im Besitz der Fläche befindet. Als Grundlage für die Möglichkeiten, die sich im Rahmen einer klimaangepassten Platzgestaltung ergeben, verweist der Magistrat auf den erst kürzlich im Rahmen eines Stadtverordnetenbeschlusses legitimierten ‚Leitfaden zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung', dessen Ziele und Maßnahmen sich auch auf nicht städtische Flächen übertragen lassen.