/23 OBR 6; ST 1053/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah einen Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim in Abstimmung mit der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) durchzuführen, um die aktuelle Situation vor Ort zu bewerten und die weiteren Schritte gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Zu diesem Ortstermin sollen unbedingt auch Vertreterinnen und Vertreter des Vereinsrings Zeilsheim sowie der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e. V. eingeladen werden; 2. Auskunft darüber zu geben, welche Priorität die Maßnahme im Rahmen des städtischen Programms "Schöneres Frankfurt" derzeit hat und wann konkret mit einer Umsetzung gerechnet werden kann; 3. in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: a) Wie verträgt sich die Aufnahme der Maßnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" mit der Aussage in der Stellungnahme vom
, ST 1053, in der der Magistrat die Verantwortung für die Platzgestaltung allein auf die ABG überträgt und die Koordination einer Abstimmung allein dem Ortsbeirat zuschreibt? b) Wie ist dies mit der grundsätzlichen städtischen Zuständigkeit und Steuerung im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" vereinbar?
Bereits im Jahr 2013 wurde dem Ortsbeirat eine Konzeptstudie zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Der Ortsbeirat hatte daraufhin mit der
Anregung vom 27.08.2013, OA 410
, beschlossen, die vorgestellten Pläne weiterzuverfolgen und alle notwendigen Mittel und Ressourcen für eine Realisierung bereitzustellen. In der Stellungnahme des Magistrats vom
17.01.2014, ST 65, wurde bestätigt, dass die Konzeptstudie funktionale Verbesserungen und eine Stärkung der Aufenthaltsqualität im betreffenden Bereich aufzeigt. Der Magistrat hatte damals ausdrücklich eine Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" befürwortet. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die jüngere Stellungnahme des Magistrats vom
15.05.2023, ST 1053, erstellt durch das Grünflächenamt, in der die Verantwortung für die Platzgestaltung nun ausschließlich der ABG zugeschrieben wird, während zugleich der Ortsbeirat als allein koordinierende Instanz benannt wird. Diese Haltung wirft Fragen auf: Wie kann eine Maßnahme, die städtischerseits befürwortet und in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen werden soll, vollständig aus der Verantwortung des Magistrats entlassen werden, und in welchem Verhältnis stehen diese Aussagen zur bisherigen Beschlusslage und dem Programm "Schöneres Frankfurt", das sich gerade durch städtische Zuständigkeit und Finanzierung auszeichnet? Angesichts der weiterhin bestehenden städtebaulichen Bedeutung des Platzes, der langen Vorgeschichte und mehrfachen Beteiligung städtischer Stellen sowie der bisher fehlenden Umsetzung erscheint eine erneute Einordnung und verbindliche Klärung der Zuständigkeiten und Prioritäten unumgänglich. Die Anregung wird als Eilvorlage eingebracht, um den weiteren Stillstand zu vermeiden und zeitnah verbindliche Aussagen und Fortschritte zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.08.2013, OA 410
Stellungnahme des Magistrats vom
17.01.2014, ST 65 Anregung an den Magistrat vom
14.03.2023,
OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom
15.05.2023, ST 1053 Stellungnahme des Magistrats vom
28.07.2025, ST 1253