Zeilsheim: Vorplatz der Stadthalle Zeilsheim
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Zeilsheim Vorgang: M 168/10; OA 1207/10 OBR 6; B 152/11, B 84/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, - die in der OBR6-Sitzung vom 18. Juni 2013 vom Stadtplanungsamt vorgestellten Pläne weiter zu verfolgen und alle notwendigen Mittel und Ressourcen für eine mittelbare Realisierung zur Verfügung zu stellen. - Zusätzlich und unabhängig davon soll die Maßnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen werden. - Die gesamte Maßnahme soll nach finanzieller Verfügbarkeit in den beschriebenen Bauabschnitten fertig gestellt werden, jedoch stets nur nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat und den Bürgern des Stadtteils. Begründung: Schon durch den Namen "Konzeptstudie" ist dem Ortsbeirat bewusst, dass dieses Projekt keine kurzfristige Maßnahme ist. Trotzdem sollen bereits frühzeitig alle notwendigen Schritte bis zur Fertigstellung abgesichert werden, damit die Pläne - sofern in naher Zukunft wieder Finanzmittel zur Verfügung stehen - zügig weiter verfolgt werden können. Da die Planer schon in Vorausschau auf Einsparmöglichkeiten die Umgestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim in verschiedenen Bauabschnitten konzeptioniert haben, ist es dem Ortsbeirat ein Anliegen, diese auch so weiter zu verfolgen. Der Umgestaltung des Vorplatzes der Stadthalle Zeilsheim, inklusive dem Parkplatz ist den 1990er Jahren in einem Bebauungsplan (B675) vorgesehen worden. Diese Pläne wurden aber bei Umbaumaßnahmen des angrenzenden Lebensmittelmarktes nicht berücksichtigt und eine weitere Verfolgung des Bebauungsplans war daraufhin nicht mehr vorgesehen. Gegen die Einstellung des Bebauungsplans hat der Ortsbeirat entsprechend Widerspruch eingelegt. Der Ortsmittelpunkt um die Stadthalle Zeilsheim ist für das Stadtteil- und Vereinsleben von zentraler Bedeutung. Dies soll auch bei allen weiteren Planungen der Konzeptstudie bis hin zur Bau- und Finanzierungsvorlage (bspw. Für und Wider zum Abriss des Gastronomiepavillion) nie in Vergessenheit geraten. Die Partizipation der Bürger ist hier von großer Bedeutung. .
Inhalt
Antrag vom 09.08.2013, OF 786/6
Betreff: Zeilsheim: Vorplatz der Stadthalle Zeilsheim Vorgang: M 168/10; OA 1207/10 OBR 6; B 152/11, B 84/12
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, - die in der OBR6-Sitzung vom 18. Juni 2013 vom Stadtplanungsamt vorgestellten Pläne weiter zu verfolgen und alle notwendigen Mittel und Ressourcen für eine mittelbare Realisierung zur Verfügung zu stellen. - Zusätzlich und unabhängig davon soll die Maßnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen werden. - Die gesamte Maßnahme soll nach finanzieller Verfügbarkeit in den beschriebenen Bauabschnitten fertig gestellt werden, jedoch stets nur nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat und den Bürgern des Stadtteils.
Begründung: Schon durch den Namen "Konzeptstudie" ist dem Ortsbeirat bewusst, dass dieses Projekt keine kurzfristige Maßnahme ist. Trotzdem sollen bereits frühzeitig alle notwendigen Schritte bis zur Fertigstellung abgesichert werden, damit die Pläne - sofern in naher Zukunft wieder Finanzmittel zur Verfügung stehen - zügig weiter verfolgt werden können. Da die Planer schon in Vorausschau auf Einsparmöglichkeiten die Umgestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim in verschiedenen Bauabschnitten konzeptioniert haben, ist es dem Ortsbeirat ein Anliegen, diese auch so weiter zu verfolgen. Der Umgestaltung des Vorplatzes der Stadthalle Zeilsheim, inklusive dem Parkplatz ist den 1990er Jahren in einem Bebauungsplan (B675) vorgesehen worden. Diese Pläne wurden aber bei Umbaumaßnahmen des angrenzenden Lebensmittelmarktes nicht berücksichtigt und eine weitere Verfolgung des Bebauungsplans war daraufhin nicht mehr vorgesehen. Gegen die Einstellung des Bebauungsplans hat der Ortsbeirat entsprechend Widerspruch eingelegt. Der Ortsmittelpunkt um die Stadthalle Zeilsheim ist für das Stadtteil- und Vereinsleben von zentraler Bedeutung. Dies soll auch bei allen weiteren Planungen der Konzeptstudie bis hin zur Bau- und Finanzierungsvorlage (bspw. Für und Wider zum Abriss des Gastronomiepavillion) nie in Vergessenheit geraten. Die Partizipation der Bürger ist hier von großer Bedeutung. .
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2010OFOF 1618/6Platz vor der Stadthalle Zeilsheim attraktiv gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2010OAOA 1207Platz vor der Stadthalle Zeilsheim attraktiv gestalten Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168Anregung
- 18. März 2011BB 152Einstellung von BebauungsplanverfahrenMagistratsbericht
- 10. Februar 2012BB 84Einstellung von Bebauungsplanverfahren Platz vor der Stadthalle Zeilsheim attraktiv gestaltenMagistratsbericht
- 9. August 2013Sie sind hierOFOF 786/6Zeilsheim: Vorplatz der Stadthalle ZeilsheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. August 2013OAOA 410Zeilsheim: Vorplatz der Stadthalle ZeilsheimAnregung
- 17. Januar 2014STST 65Zeilsheim:Vorplatz der Stadthalle ZeilsheimStellungnahme
- 15. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 655 WochenSTST 1053Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der StadthalleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme