Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
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Karl-Kautsky-Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.11.2025.
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Rahmenplan Niederursel06.01.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Karl-Kautsky-Weg per E-MailInhalt
Anregung vom 28.10.2010, OA 1217 entstanden aus Vorlage: OF 679/8 vom 14.10.2010
Betreff: Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 168 wird mit der Maßgabe beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan 684 "Wohngebiet zwischen Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße" nicht einzustellen.
- Im Interesse einer Stabilisierung und Fortentwicklung des Wohnanteils in diesem Mischgebiet wird der Magistrat beauftragt, das Planungsverfahren abzuschließen und den Entwurf eines Bebauungsplanes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten, der auf der Grundlage von § 4a der Baunutzungsverordnung v. 23.1.1990 (BauNVO) ein "Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung" mit Zulässigkeit von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen vorsieht, allerdings unter Berücksichtigung der besonderen Eigenart der Wohnnutzung unter Ausschluss der Möglichkeit, gemäß § 4a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros etc.) zuzulassen, was nach § 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauNVO möglich ist.
- Für den Fall, dass aus städteplanerischen Gründen die Festsetzung eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO bevorzugt werden sollte, wird der Magistrat ersucht, gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 BauNVO die Nutzung "Vergnügungsstätte" (§ 6 Abs. 2 Ziffer 8 BauNVO) auszuschließen. Begründung: Der momentan gültige Bebauungsplan NW 103 aus dem Jahr 1965 entspricht noch den stadträumlichen Gegebenheiten des früheren "Tankstellenkreisels" und fundiert in hohem Maße eine für heutige Wohnzwecke in diesem durch den Bau der Nordumfahrung Niederursel verkehrsberuhigten Teil Niederursels nicht mehr zeitgemäße Mischgebietsnutzung, in der auch Vergnügungsstätten und Tankstellen zulässig sind. Durch den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens könnte ein für die Anwohner und Gewerbetreibenden in diesem Quartier befriedigendes Baurecht geschaffen werden, das zur Stabilisierung des Wohnanteils führt. Die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 14.9.1989 sind zwar in hohem Maße realisiert, allerdings - auch nach der Änderung der Verkehrsführung von der Niederurseler Landstraße zum Weißkirchener Weg im Jahr 2009 - noch nicht die für das städtebauliche Ergebnis wesentliche Einziehung des nördlichen Teils des alten Kreisverkehrs zugunsten einer für Wohnnutzung und Gewerbe gleichermaßen attraktiven kleinen Fußgängerzone. Das Quartier soll auch in Zukunft überwiegend dem Wohnen dienen, weshalb für das Wohnumfeld problematische Nutzungen wie Spielhallen schon aufgrund des Baurechtes nicht genehmigungsfähig sein dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.11.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2010OFOF 679/8Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2010Sie sind hierOAOA 1217Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 168, OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) REP (M 168, OA 1205, OA 1206 und OA 1217 = Annahme, OA 1207 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 168, OA 1207 und OA 1217 = Annahme, OA 1205 und OA 1206 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Holtz (OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1207, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG und REP (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung)