Einstellung von Bebauungsplanverfahren
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- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
Betreff: Einstellung von Bebauungsplanverfahren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8226 (B 873) Die in der Anlage 1 aufgeführten Bebauungsplanverfahren sind einzustellen.
Begründung: Die in der Anlage 1 aufgeführten, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren sind in ihren jeweiligen räumlichen Geltungsbereichen für die ursprüngliche Zielsetzung nach einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht mehr erforderlich. Auf der Grundlage des Beschlusses STVV § 8226 Nr. 2 vom 27.05.2010 und zur Anpassung der Beschlusslage an die planungsrechtlichen Erfordernisse sind diese Bebauungsplanverfahren einzustellen. Entgegen dem zugrunde liegenden Bericht des Magistrats B 873 vom 02.10.2009 sollen nunmehr die Bebauungsplanverfahren Nr. 723 - Oberrad, Südlich Wiener Straße (Freizeitgärten) - und Nr. 863 - Autogenstraße - nicht eingestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 723 sollte bislang eingestellt werden, da für den Bereich südlich der Wiener Straße eine Wohnnutzung angedacht war. Schwierigkeiten bei der Erschließung des Gebiets und die Siedlungsbeschränkung, ausgelöst durch den Flughafen Frankfurt, führten zur Aufgabe dieser Planungsgedanken. Nunmehr sollen die ursprünglichen Planungsziele nach einer geordneten Entwicklung der teilweise bereits vorhandenen Freizeitgärten über den Bebauungsplan Nr. 723 planungsrechtlich gesichert werden. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 863 ist für die Sicherung des Griesheimer Bahnhofvorplatzes erforderlich. Anlage 1 (ca. 13 KB) Anlage 2 (ca. 2,2 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 26.10.2010, OA 1205 Anregung vom 26.10.2010, OA 1206 Anregung vom 26.10.2010, OA 1207 Anregung vom 28.10.2010, OA 1217 Antrag vom 12.09.2010, OF 663/16 Antrag vom 14.09.2010, OF 664/16 Antrag vom 14.10.2010, OF 679/8 Antrag vom 08.10.2010, OF 767/7 Antrag vom 02.10.2010, OF 768/7 Antrag vom 24.10.2010, OF 1618/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. August 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 27 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.12.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf27 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 663/16 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 664/16 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, WBE, fwf, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. 5 CDU, GRÜNE, WBE und fwf gegen SPD und FDP (= Annahme) bei Enthaltung ein CDU und fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP , REP und Wöhle gegen FARBECHTE (=Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Wöhle gegen FARBECHTE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP und Wöhle
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, FAG und LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 168, OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) REP (M 168, OA 1205, OA 1206 und OA 1217 = Annahme, OA 1207 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 168, OA 1207 und OA 1217 = Annahme, OA 1205 und OA 1206 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Holtz (OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1207, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG und REP (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung)