Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541) Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 26.10.2010, OA 1205 entstanden aus Vorlage: OF 767/7 vom 08.10.2010
Betreff: Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541) Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Bebauungsplanverfahren "Ortskern Hausen", B541, nicht eingestellt wird.
Begründung: Die in der M 168 angegebene Begründung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen kann nicht nachvollzogen werden. Die in diesem Bereich vorhandene Bebauung und Nutzung ist so unterschiedlich, dass eine Beurteilung lediglich nach den §§ 30, 34 BauGB nicht vertretbar ist. Gerade im Hinblick auf eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung ist eine gesicherte Plangrundlage wichtig und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2010OFOF 767/7Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010Sie sind hierOAOA 1205Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541) Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168Anregung
- 1. März 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 380Einstellung von BebauungsplanverfahrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 168, OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) REP (M 168, OA 1205, OA 1206 und OA 1217 = Annahme, OA 1207 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 168, OA 1207 und OA 1217 = Annahme, OA 1205 und OA 1206 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Holtz (OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1207, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG und REP (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung)