Einstellung von Bebauungsplanverfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.03.2011, ST 380
Betreff: Einstellung von Bebauungsplanverfahren Zu OA 1205 Der Magistrat vertritt weiterhin die Auffassung, dass aufgrund der weitgehend vollständigen Bebauung des Ortskerns in Hausen das bauplanungsrechtliche Kriterium der Erforderlichkeit einer Bauleitplanung nicht mehr hinreichend gegeben ist. Eine "Feinsteuerung“ einzelner Neubauvorhaben kann häufig der jeweiligen Umgebung entsprechend angemessener erfolgen, wenn die Beurteilung nach den Kriterien des § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteil) nach einem situationsabhängig auszuweitenden Umgebungsrahmen erfolgen kann. Für den Ortskern gilt zudem die Erhaltungssatzung Nr. 22 – Hausen -, mit der die städtebauliche Entwicklung in Richtung einer Ortsbilderhaltung gesteuert werden kann. Eine parzellenscharfe Einzelfestsetzung von Art und Maß der Nutzung, wie sie vielleicht in einem alten Ortskern wünschenswert wäre, ist planungsrechtlich in dem hier notwendigen Umfang nicht möglich, so dass eine auf die Gegebenheiten der Örtlichkeit bezogene Steuerung häufig besser in der Beurteilung nach § 34 BauGB gelingt. Zu OA 1206 Dass sich im Plangebiet nach Wegzug der US-amerikanischen Einrichtungen noch keine vollständigen Nachfolgenutzungen ergeben haben, liegt nach Auffassung des Magistrats nicht an planungsrechtlich uneindeutigen Zielvorgaben. Der das Gesamtgebiet außerhalb des hier angesprochenen Geltungsbereichs teilweise lenkende Bebauungsplan NW 24 a Nr.1 sowie § 34 BauGB stellen einen hinreichend klaren Orientierungsrahmen dar, Art und Maß der Nutzung für Projekte interessierter Gewerbeansiedler bestimmen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2010OFOF 768/7Bebauungsplanverfahren B 491 .Westlich Gaugrafenstraße. fortführen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. Oktober 2010OFOF 767/7Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010OAOA 1206Bebauungsplanverfahren B491 .Westlich Gaugrafenstraße. fortführen! Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168Anregung
- 26. Oktober 2010OAOA 1205Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541) Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168Anregung
- 1. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 380Einstellung von BebauungsplanverfahrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab