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Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541)

Vorlagentyp: OFSPD
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die in der M 168 angegebene Begründung zur Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens für den Ortskern Hausen kann nicht nachvollzogen werden. Die in diesem Bereich vorhandene Bebauung und Nutzung ist so unterschiedlich, dass eine Beurteilung lediglich nach den §§ 30,34 BauGB nicht vertretbar ist. Gerade im Hinblick auf eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung ist eine gesicherte Plangrundlage wichtig und notwendig.

Inhalt

Antrag vom 08.10.2010, OF 767/7

Betreff:

Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541)

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 168 nur mit der Maßgabe zuzustimmen, dass das Bebauungsplanverfahren für den Ortskern Hausen nicht eingestellt wird.

Begründung:

Die in der M 168 angegebene Begründung zur Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens für den Ortskern Hausen kann nicht nachvollzogen werden.

Die in diesem Bereich vorhandene Bebauung und Nutzung ist so unterschiedlich, dass eine Beurteilung lediglich nach den §§ 30,34 BauGB nicht vertretbar ist.

Gerade im Hinblick auf eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung ist eine gesicherte Plangrundlage wichtig und notwendig.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2010Sie sind hier
    OFOF 767/7Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541)
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Oktober 2010OAOA 1205Keine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Ortskern Hausen (B541) Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168Anregung
  3. 1. März 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 380Einstellung von BebauungsplanverfahrenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 47 · 26.10.2010
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 1205 2010 Anregung OA 1206 2010 1. Der Vorlage M 168 wird unter Hinweis auf die OA 1205 und OA 1206 zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 767/7 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OF 768/7 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Ablehnung:
Farbechte
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Ablehnung:
Farbechte
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Ablehnung:
Farbechte
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP , REP und Wöhle gegen FARBECHTE (=Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Wöhle gegen FARBECHTE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP und Wöhle

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