Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der momentan gültige Bebauungsplan NW 103 aus dem Jahr 1965 entspricht noch den stadträumlichen Gegebenheiten des früheren „Tankstellenkreisels“ und fundiert in hohem Maße eine für heutige Wohnzwecke in diesem durch den Bau der Nordumfahrung Niederursel verkehrsberuhigten Teil Niederursels nicht mehr zeitgemäße Mischgebietsnutzung, in der auch Vergnügungsstätten und Tankstellen zulässig sind. Durch den Abschluss des B-Plan-Verfahrens könnte ein für die Anwohner und Gewerbetreibenden in diesem Quartier befriedigendes Baurecht geschaffen werden, das zur Stabilisierung des Wohnanteils führt. Die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 14.9.1989 sind zwar in hohem Maße realisiert, allerdings – auch nach der Änderung der Verkehrsführung von der Niederurseler Landstraße zum Weißkirchener Weg im Jahr 2009 – noch nicht die für das städtebauliche Ergebnis wesentliche Einziehung des nördlichen Teils des alten Kreisverkehrs zugunsten einer für Wohnnutzung und Gewerbe gleichermaßen attraktiven kleinen Fußgängerzone. Das Quartier soll auch in Zukunft überwiegend dem Wohnen dienen, weshalb für das Wohnumfeld problematische Nutzungen wie Spielhallen schon aufgrund des Baurechtes nicht genehmigungsfähig sein dürfen.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2010, OF 679/8
Betreff:
Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage M 168 wird mit der Maßgabe beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan 684 "Wohngebiet zwischen Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße“ nicht einzustellen.
Im Interesse einer Stabilisierung und Fortentwicklung des Wohnanteils in diesem Mischgebiet wird der Magistrat beauftragt, das Planungsverfahren abzuschließen und den Entwurf eines Bebauungsplanes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten, der auf der Grundlage von § 4a der Baunutzungsverordnung v. 23.1.1990 (BauNVO) ein "Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung“ mit Zulässigkeit von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen vorsieht, allerdings unter Berücksichtigung der besonderen Eigenart der Wohnnutzung unter Ausschluss der Möglichkeit, gemäß § 4a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros etc.) zuzulassen, was nach § 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauNVO möglich ist.
3. Für den Fall, dass aus städteplanerischen Gründen die Festsetzung eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO bevorzugt werden sollte, wird der Magistrat ersucht, gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 BauNVO die Nutzung "Vergnügungsstätte“ (§ 6 Abs. 2 Ziffer 8 BauNVO) auszuschließen.
Begründung:
Der momentan gültige Bebauungsplan NW 103 aus dem Jahr 1965 entspricht noch den stadträumlichen Gegebenheiten des früheren "Tankstellenkreisels“ und fundiert in hohem Maße eine für heutige Wohnzwecke in diesem durch den Bau der Nordumfahrung Niederursel verkehrsberuhigten Teil Niederursels nicht mehr zeitgemäße Mischgebietsnutzung, in der auch Vergnügungsstätten und Tankstellen zulässig sind. Durch den Abschluss des B-Plan-Verfahrens könnte ein für die Anwohner und Gewerbetreibenden in diesem Quartier befriedigendes Baurecht geschaffen werden, das zur Stabilisierung des Wohnanteils führt. Die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 14.9.1989 sind zwar in hohem Maße realisiert, allerdings – auch nach der Änderung der Verkehrsführung von der Niederurseler Landstraße zum Weißkirchener Weg im Jahr 2009 – noch nicht die für das städtebauliche Ergebnis wesentliche Einziehung des nördlichen Teils des alten Kreisverkehrs zugunsten einer für Wohnnutzung und Gewerbe gleichermaßen attraktiven kleinen Fußgängerzone. Das Quartier soll auch in Zukunft überwiegend dem Wohnen dienen, weshalb für das Wohnumfeld problematische Nutzungen wie Spielhallen schon aufgrund des Baurechtes nicht genehmigungsfähig sein dürfen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 679/8Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2010OAOA 1217Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme