Zeilsheim: Sanierung Parkplatz Bechtenwaldstraße
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Bechtenwaldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
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- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zeilsheim: Schäden am REWEParkplatz beseitigen21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bechtenwaldstraße per E-MailBegründung
Bechtenwaldstraße Vorgang: B 152/11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz Bechtenwaldstraße zeitnah zu sanieren, da dort eine große Gefahrenstelle durch einen abgesackten und unterspülten Regenwasser-Sinkkasten entstanden ist. In den Planungen zur Sanierung soll berücksichtigt werden, dass - die Baumaßnahme nicht einer Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" im Wege steht. - die Erfordernisse der Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des Parkplatzes Geltung finden. - die Fläche als Stadtteil-Veranstaltungsfläche dienen kann. - die Baumaßnahme in enger Abstimmung mit den angrenzenden Gewerbebetrieben erfolgt. Begründung: Auf dem Parkplatz Bechtenwaldstraße ist ein Regenwasser-Sinkkasten abgesackt und der Bereich großflächig unterspült. Eine kurzfristige Behebung des Schadens durch das Amt 66 ist nicht mehr möglich. Eine Reparatur ist nur in Form einer großflächigen Sanierung möglich. Derzeit besteht ein erhebliches Sturzrisiko für Fußgänger, da die um den Sinkkasten verlegten Steinplatten lose und zerbrochen sind. Der Platz vor der Stadthalle Zeilsheim soll in einem Gestaltungskonzept so umgestaltet werden, dass eine sinnvolle und attraktive Nutzung ermöglicht wird. Dieses Konzept (B 152 / 2011) dient dann zur Entscheidungsfindung zur Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt".
Inhalt
Antrag vom 25.01.2012, OF 253/6
Betreff: Zeilsheim: Sanierung Parkplatz Bechtenwaldstraße Vorgang: B 152/11
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz Bechtenwaldstraße zeitnah zu sanieren, da dort eine große Gefahrenstelle durch einen abgesackten und unterspülten Regenwasser-Sinkkasten entstanden ist. In den Planungen zur Sanierung soll berücksichtigt werden, dass - die Baumaßnahme nicht einer Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" im Wege steht. - die Erfordernisse der Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des Parkplatzes Geltung finden. - die Fläche als Stadtteil-Veranstaltungsfläche dienen kann. - die Baumaßnahme in enger Abstimmung mit den angrenzenden Gewerbebetrieben erfolgt.
Begründung: Auf dem Parkplatz Bechtenwaldstraße ist ein Regenwasser-Sinkkasten abgesackt und der Bereich großflächig unterspült. Eine kurzfristige Behebung des Schadens durch das Amt 66 ist nicht mehr möglich. Eine Reparatur ist nur in Form einer großflächigen Sanierung möglich. Derzeit besteht ein erhebliches Sturzrisiko für Fußgänger, da die um den Sinkkasten verlegten Steinplatten lose und zerbrochen sind. Der Platz vor der Stadthalle Zeilsheim soll in einem Gestaltungskonzept so umgestaltet werden, dass eine sinnvolle und attraktive Nutzung ermöglicht wird. Dieses Konzept (B 152 / 2011) dient dann zur Entscheidungsfindung zur Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. März 2011BB 152Einstellung von BebauungsplanverfahrenMagistratsbericht
- 25. Januar 2012Sie sind hierOFOF 253/6Zeilsheim: Sanierung Parkplatz BechtenwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2012OMOM 878Zeilsheim: Sanierung Parkplatz BechtenwaldstraßeDirektanregung
- 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 801Zeilsheim: Sanierung Parkplatz BechtenwaldstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2012OFOF 516/6Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle ZeilsheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2012OMOM 1622Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle ZeilsheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme