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Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Der Magistrat wird sich um einen Ortstermin an der Stadthalle Zeilsheim kümmern. Der Magistrat wird sich wie angeregt um die Teilnahme sowohl der Vertreter*innen der ABG, des Ortsbeirates als auch des Vereinsrings und der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e.V. bemühen. Eine Terminfindung wird erst nach den Sommerferien 2025 erfolgen.
  2. Die Maßnahme "Platz an der Stadthalle Zeilsheim" wurde mit Beschluss der Stadtverordneten § 5993 vom 11.05.2000 zum Vortrag des Magistrats M 22 mit der Priorität 3 versehen, was einer vorläufigen Zurückstellung entsprach. Im Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 zum Vortrag des Magistrats M 19 haben die Stadtverordneten eine Priorisierung von Projekten im Programm Schöneres Frankfurt beschlossen, die den Platz an der Stadthalle Zeilsheim nicht enthielt. Von den insgesamt 50 prioritär zu bearbeitenden Projekten sind 26 abgeschlossen und 13 befinden sich aktuell in der Bearbeitung.
  3. Die fraglichen Flächen vor und um die Stadthalle Zeilsheim befinden sich in weiten Teilen im Eigentum der ABG. Städtische Flächen und solche im Eigentum der ABG grenzen gerade im Bereich der Eingänge direkt aneinander und eine Unterscheidung ist vor Ort nicht ohne weiteres auszumachen. Formal ist daher die ABG für die Gestaltung ihrer Flächen verantwortlich, die den direkten Vorplatzbereich ausmachen. Gleichzeitig ist nur durch eine enge Abstimmung von Maßnahmen auf den beiden direkt benachbarten Flächen der Stadt und der ABG eine sinnvolle Freiflächengestaltung möglich. In dem geplanten Ortstermin werden die Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation vor Ort zu erörtern sein.