Zeilsheim: Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
Details im PARLIS OF_1226-6_2025Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren
Details im PARLIS OF_1251-6_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
Details im PARLIS OM_7099_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren
Details im PARLIS OM_7100_2025Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
Details im PARLIS OF_1226-6_2025Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren
Details im PARLIS OF_1251-6_2025Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
Details im PARLIS OM_7099_2025Anregung Ortsbeirat
Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren
Details im PARLIS OM_7100_2025S A C H S T A N D :
Begründung:
In der Stellungnahme des Magistrats ST 65 vom 17.01.2014 wurde bestätigt, dass die Konzeptstudie funktionale Verbesserungen und eine Stärkung der Aufenthaltsqualität im betreffenden Bereich aufzeigt. Der Magistrat hatte damals ausdrücklich eine Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" befürwortet. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die jüngere Stellungnahme des Magistrats ST 1053 vom 15.05.2023, in der die Verantwortung für die Platzgestaltung nun ausschließlich der ABG zugeschrieben wird, während zugleich der Ortsbeirat als allein koordinierende Instanz benannt wird. Diese Haltung wirft Fragen auf: Wie kann eine Maßnahme, die städtischerseits befürwortet und in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen werden soll, vollständig aus der Verantwortung des Magistrats entlassen werden? Und in welchem Verhältnis stehen diese Aussagen zur bisherigen Beschlusslage und dem Programm "Schöneres Frankfurt", das sich gerade durch städtische Zuständigkeit und Finanzierung auszeichnet? Angesichts der weiterhin bestehenden städtebaulichen Bedeutung des Platzes, der langen Vorgeschichte und mehrfachen Beteiligung städtischer Stellen sowie der bisher fehlenden Umsetzung erscheint eine erneute Einordnung und verbindliche Klärung der Zuständigkeiten und Prioritäten unumgänglich. Der Antrag wird als Eilvorlage eingebracht, um den weiteren Stillstand zu vermeiden und zeitnah verbindliche Aussagen und Fortschritte zu erzielen.Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6