Zeilsheim - Schäden am REWE-Parkplatz beseitigen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Beseitigung von Schäden am REWE-Parkplatz in Zeilsheim, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Erscheinungsbild des Areals zu verbessern. Es wird eine Prüfung angeregt, ob eine helle Asphaltdecke aufgebracht werden kann.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Zeilsheim- Schäden am REWE -Parkplatz beseitigen
der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten,
kurzfristig seiner Verkehrssicherungspflicht in der Bechtenwaldstraße/Ecke Pfaffenwiese am REWE-Parkplatz in Zeilsheim, nachzukommen und die bis zu mehreren cm tiefen Löcher, die durch demolierte oder nicht mehr vorhandenen Platten entstanden sind, auszubessern.
Dabei ist zu prüfen, ob hier eine durchgehende helle Asphaltdecke aufgebracht werden kann, um diesem Teil des Areals zwischen REWE und Stadthalle ein gepflegteres Erscheinungsbind zu verleihen.
Begründung
Beim Ortstermin an der Stadthalle ist aufgefallen, dass durch fehlende oder gebrochene Gehwegplatten tiefe Löcher am Parkplatz entstanden sind, die eine erhebliche Unfallgefahr bedeuten (siehe als Anlage beigefügtes Bildmaterial). Durch den Parkverkehr ist diese Fläche erheblichen Belastungen ausgesetzt. Teilweise wurden vor langer Zeit auch schon Stellen mit Asphalt repariert. Eine durchgehende möglichst helle Asphaltdecke würde dem Platz ein gepflegteres Aussehen verleihen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2025Sie sind hierOFOF 1291/6Zeilsheim - Schäden am REWEParkplatz beseitigenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Oktober 2025OMOM 7497Zeilsheim: Schäden am REWEParkplatz beseitigenDirektanregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 512Zeilsheim: Schäden am REWEParkplatz beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme