Antrag vom
02.05.2025,
OF 1226/6
Betreff: Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der
Pfaffenwiese Vorgang:
OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Wie in der ST 1053 angeregt haben sich ABG Holding als Eigentümerin der Zeilsheimer Ideenschmiede, Vertreter des Vereinsrings und interessierte Mitglieder des Ortsbeirates getroffen, um erste Schritte zur Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der
Pfaffenwiese zu besprechen und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, 1. Langfristplanung: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Beteiligung der Bürgerschaft eine Planung zur klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der
Pfaffenwiese (Vorplatz Stadthalle zwischen
Bechtenwaldstraße 17 und
Kegelbahn 34, Parkplatz-Fläche zwischen
Bechtenwaldstraße 5 + 11 und
Kegelbahn 34 und Fläche entlang des Saalbau Gebäudes bis
Hahnbergweg) zu erstellen. Dabei möge er prüfen, welche Förderinstrumente der Stadterneuerung in Zeilsheim Anwendung finden können. Das Konzept sollte die folgenden Elemente berücksichtigen: a) Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitlichen Bodenbelag b) Neuordnung und ggf. Ergänzung der Bepflanzung entlang der
Bechtenwaldstraße Höhe Nr. 6 bis zum
Hahnbergweg c) Betrifft Fläche zwischen der Saalbau Stadthalle Zeilsheim und dem Pavillon (
Bechtenwaldstraße 11): Umgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener Nutzerinteressen, partielle Entsiegelung und Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und Spielelemente für Kleinkinder, Mülleimer d) Betrifft Fläche zwischen den Pavillons,
Bechtenwaldstraße 5 bis zur
Pfaffenwiese: Neuordnung des Parkplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze. Die Funktion des (Park-)Platzes soll um die Möglichkeit ergänzt werden, das Gelände für Stadtteilfeste (z.B. Weihnachtsmarkt, Familienfest) zu nutzen. Dies ist in die Planung mit einzubeziehen. 2. Kurzfristig und als Zwischenlösung umsetzbare Maßnahmen Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der ABG als Grundstückseigentümerin zeitnah (bis Ende 2026) eine temporäre Platzgestaltung vorzunehmen. Als Zwischenlösung könnten z.B. urbane Stadtmöbel mit Modulen für Pflanzen eingesetzt werden.
Begründung:
Der gesamte Raum zwischen
Pfaffenwiese und
Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. Hier konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw.
Pfaffenwiese/
Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die
Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet hier statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Ortskerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Übergeordnetes Ziel der Neustrukturierung und Gestaltung ist die Schaffung eines multifunktionalen Raumes, der ein öffentlicher Kommunikationsraum und Anziehungspunkt werden soll. Insbesondere der Bereich vor der Stadthalle könnte bereits temporär durch Sitzgelegenheiten und Pflanzen aufgewertet werden, sodass als Alternative zu den umliegenden gastronomischen Angeboten ein konsumfreier Aufenthalt möglich wird. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen mit Gestaltungselementen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden.Hauptvorlage: Antrag vom
02.05.2025,
OF 1217/6 Nebenvorlage: Antrag vom
08.06.2025,
OF 1250/6 Antrag vom
16.06.2025,
OF 1251/6
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666
Stellungnahme des Magistrats vom
15.05.2023, ST 1053
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1217/6 wird für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angeommen. 2. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7099 2025 Anregung an den Magistrat OM 7100 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1250/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1251/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz der Begründung eingefügt wird, dass die Stellungnahme vom Grünflächenamt bearbeitet wurde. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme