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Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße

Details im PARLIS OF_1213-6_2025
20.05.2025

Auskunftsersuchen

Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße

Details im PARLIS V_1187_2025
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.05.2025, OF 1213/6

Betreff: Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Fußwege (1.) entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und (2.) entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt, besser beleuchtet werden können.

Begründung:

Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, so dass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist Ursache hierfür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die entlang des Schwanheimer Forst abends sich auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Bahnhofstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining auf dem Schwanheimer Sportplatz kommend, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind. ANLAGE (Fotodokumentation) (c) Antragsteller
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2025 Die Vorlage OF 1213/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme