Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über die Verbesserung der Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße zu geben. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere in den Abendstunden, zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, wie die Fußwege entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt,
besser beleuchtet werden können.
Begründung
Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, sodass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist die Ursache dafür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die sich abends entlang des Schwanheimer Forsts auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Schwanheimer Bahnstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining vom Schwanheimer Sportplatz kommen, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2025Sie sind hierVV 1187Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer BahnstraßeAnfrage
- 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1604Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen