Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann die Fußwege nicht besser beleuchten. Die Wegeverbindung befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Ein Ausbau beziehungsweise eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem dort gebotenen Schutz von Flora und Fauna sowie mit der besonderen Lage des Gebiets nicht in Einklang bringen.