Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Fußwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße nicht besser zu beleuchten, da sich die Wegeverbindung in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage wäre mit dem Schutz von Flora und Fauna nicht vereinbar.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann die Fußwege nicht besser beleuchten. Die Wegeverbindung befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Ein Ausbau beziehungsweise eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem dort gebotenen Schutz von Flora und Fauna sowie mit der besonderen Lage des Gebiets nicht in Einklang bringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2025VV 1187Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer BahnstraßeAnfrage
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1604Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab