Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Barrierefreiheit des Trampelpfades über den Lachegraben zu prüfen. Dies soll älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang zu einem parkähnlichen Bereich und Spielplatz erleichtern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Lachegraben trennt Griesheim und Nied. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120 bis 122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31 bis 35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flurstücksnummer 16/1). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar machen.
So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbstständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden.
Begründung
Der Lachegraben trennt Griesheim und Nied. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120 bis 122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31 bis 35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flurstücksnummer 16/1). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2025Sie sind hierOMOM 6980Griesheim/Nied: Barrierefrei über den LachegrabenDirektanregung
- 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1571Griesheim/Nied: Barrierefrei über den LachegrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats