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Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 (zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt

Details im PARLIS OF_1229-6_2025
20.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt

Details im PARLIS OM_6981_2025
04.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt

Details im PARLIS ST_1313_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6981 entstanden aus Vorlage: OF 1229/6 vom 18.05.2025

Betreff: Demonstration mit Kundgebung zur Thematik "Musizieren statt Betonieren" am 18.05.2025 auf der A 5 zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt Der Ortsbeirat schließt sich dem Protest der Bürgerinitiative an. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Stellungnahme zur Ablehnung der im Betreff genannten Kundgebung abzugeben.

Begründung:

Das Bündnis "Stopp A 5 Ausbau" hatte für Sonntag, 18. Mai 2025, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr, eine Demonstration und Kundgebung gegen die Erweiterung der Autobahn angemeldet. Sie sollte zum Teil auf der A 5 stattfinden, die für diesen Zeitraum - einem frühen Sonntagnachmittag - polizeilich zu sperren gewesen wäre. Der Antrag wurde am 20.03.2025 eingereicht, ein Kooperationsgespräch im Ordnungsamt fand am 22.04.2025 statt, die Auflagenverfügung der Behörde wurde am 08.05.2025 zugestellt. Teil der angemeldeten Kundgebung auf der Europabrücke sollte auch die Ehrung von Ludwig Gehm und weiterer Frankfurter Antifaschisten sein, die vor genau 90 Jahren, am 19.05.1935, eine Widerstandsaktion gegen die feierliche Eröffnung der Autobahn Frankfurt-Heidelberg in Anwesenheit Hitlers durchgeführt hatten. Sie hatten "Fort mit Hitler" und "Hitler = Krieg" auf die Fahrbahn gemalt und die Lautsprecheranlagen der Eröffnungsfeier sabotiert. Ludwig Gehm, nach 1945 Frankfurter SPD-Mitglied, hat darüber in einem von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Tondokument berichtet (https://www.frankfurt1933-1945.de/fileadmin/user_upload/audio/a_hr_19330519_geh m.mp3;). Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt hat am 08.05.2025, also am 80. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg, die angemeldete Route verboten und stattdessen eine andere Route vorgeschrieben, die keinerlei Verbindung mit der Autobahn und dem Eröffnungsdatum 1935 sowie der antifaschistischen Aktion Gehms mehr erkennen lässt. Das Hauptargument der Ordnungsbehörden besteht in einer Gefahrenprognose für den Fall einer A 5-Sperrung. Das anmeldende Bündnis hat beschlossen, nicht wieder, wie im September 2024, den Rechtsweg zu beschreiten, weil dessen Ausgang absehbar ist, sondern zu einer Kundgebung auf der Konstablerwache zum angemeldeten Zeitpunkt aufzurufen. Das Bündnis besteht aus über 60 zivilgesellschaftlichen Initiativen und Gruppen der Region, zu denen auch die hiesige Bürgerinitiative "Es ist zu laut" gehört. Die Bürgerinitiative hat im September vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Gruppen minutiös nachgewiesen, dass die Erweiterung der A 5 auf zehn Spuren auf der Basis der Zahlen des Bundesministeriums für Verkehr nicht notwendig, verkehrstechnisch nicht sinnvoll, nicht im offiziell veranschlagten Kostenrahmen zu finanzieren und überdies in zahlreichen Punkten für Anwohner und Anwohnerinnen, Klima, Natur- und Umweltschutz zu schwerwiegenden Folgen führen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1313