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Höchst: Nutzung Neues Schloss

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, sich beim Besitzer des Neuen Schlosses in Höchst für eine sinnvolle Nutzung einzusetzen, um den anhaltenden Leerstand zu beheben und dem Stadtteil zu schaden. Vorschläge für die Nutzung sind eine Seniorenwohnanlage, eine Kita oder ein Mehrgenerationenhaus.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich beim Besitzer des Neuen Schlosses in Höchst für eine sinnvolle Nutzung einzusetzen und darüber zu berichten. Mögliche Nutzungen könnten zum Beispiel eine Seniorenwohnanlage, eine Kita oder ein Mehrgenerationenhaus sein.

Begründung

Der andauernde Leerstand ist eine Verschwendung und schadet dem Stadtteil.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2025OFOF 1191/6Höchst: Nutzung Neues SchlossOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. April 2025Sie sind hier
    OMOM 6810Höchst: Nutzung Neues Schloss
    Direktanregung
  3. 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1615Höchst: Nutzung Neues SchlossStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-4

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