Reinigung illegaler Graffiti im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, 100.000 Euro aus dem Sonderetat zur Reinigung illegaler Graffiti im Ortsbezirk bereitzustellen. Dies soll dazu dienen, das Stadtbild zu erhalten und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Besonders problematische Graffiti mit extremistischen Inhalten sollen prioritär entfernt werden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, darzulegen
a) ob für die umfangreichen Rundungen entlang der B40 zwischen Anschlussstelle, Schwanheim und Querspange Kelsterbach auf der (stadtauswärts) linken Seite eine Genehmigung vorgelegen hat
und
b) soweit dies nicht der Fall sein sollte, auf welcher Rechtsgrundlage diese Rodung beruht.
Begründung
Im Ortsbezirk ist eine deutliche Zunahme illegaler Graffiti festzustellen. Diese tragen erheblich zur Verschandelung des öffentlichen Raumes bei und beeinträchtigen das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Die Entfernung solcher Schmierereien ist notwendig, um das Stadtbild zu erhalten und das Wohlbefinden im Stadtteil zu stärken. Vor allem verschlüsselte extremistischen Botschaften wie z.B. der unten sichtbare Zahlencode 161 sind umgehend zu entfernen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2025Sie sind hierOFOF 1214/6Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2025VV 1188Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Anfrage
- 11. August 2025STST 1352Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Stellungnahme
- 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 255Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP