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Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass die Rodungen entlang der B 40 von Hessen Mobil als regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Diese Maßnahmen sind gemäß dem Hessischen Naturschutzgesetz nicht als Eingriff in Natur und Landschaft zu werten. Die Stadt Frankfurt kann aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen keine Wiederaufforstung initiieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Anfrage wurde seitens des Magistrats geprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass die Maßnahmen von Hessen Mobil durchgeführt wurden. Bei diesen Gehölzrückschnitten handelt es sich um Gehölzschnitte, die als regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder entlang von Verkehrswegen angesehen werden. Diese werden gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Naturschutzgesetz nicht als Eingriff in Natur und Landschaft angesehen, "wenn sie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen." Diese gesetzliche Regelung zur gesetzlichen Freistellung von Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen hat erst im Jahr 2023 in das novellierte Hessische Naturschutzgesetz (HENatG) Eingang gefunden. Die Stadt Frankfurt und der Hessische Städtetag haben sich im Rahmen der Novellierung des HENatG gegen diese Regelung ausgesprochen, weil zu befürchten war, dass damit die Baumfällungen entlang von Autobahnen und anderen Infrastrukturachsen zunehmen und seitens der Unterhaltungspflichtigen unter den Begriff der "regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltungsmaßnahmen" subsumiert werden. Der vorliegende Fall bestätigt diese Annahme. Allerdings kann der Magistrat der Stadt Frankfurt leider aus den genannten Gründen im Rahmen der Gesetzeslage keine Wiederaufforstung vorantreiben und besitzt auch keine Eingriffsrechte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2025OFOF 1214/6Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Mai 2025VV 1188Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Anfrage
  3. 11. August 2025STST 1352Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Stellungnahme
  4. 2. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 Wochen
    STST 255Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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