Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu intensivieren, um insbesondere die Parksituation für Anwohner/innen zu verbessern. Die Erhöhung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis rechtfertigt eine verstärkte Kontrolle, um Falschparken zu verhindern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) wie sich die Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit dem 04.04.2019 entwickelt haben und wieviele Planstellen hiervon derzeit besetzt sind; b) welche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis im Jahr 2024 eingenommen wurden; c) ob Einnahmen gezielt dazu verwendet werden, die Anzahl der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erhöhen; d) wie häufig eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Stadtbezirk 120 durchschnittlich durchgeführt wird; e) ob und welche weiteren Maßnahme geplant sind, Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr (insbesondere Parken ohne gültige Parkerlaubnis) zu ahnden; f) ob geplant ist, in diesem oder im nächsten Jahr eine digitale Parkraumüberwachung, zum Beispiel mittels "Scan Cars", einzuführen, nachdem nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz vorliegt.
Begründung
Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis wurden 2024 von 25 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöht, was einer fast fünffachen Erhöhung entspricht. Dennoch bleibt die Parksituation für Anwohner/innen, vor allem auch im Nordend, angespannt. Mehr Kontrollen wären hier angemessen, um Falschparken zu verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2025OFOF 1214/6Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2025Sie sind hierVV 1188Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Anfrage
- 11. August 2025STST 1352Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Stellungnahme
- 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 255Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen