Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40
Zusammenfassung
Der Magistrat hat zur geplanten Gehölzentfernung entlang der B 40 keine Anträge erhalten und wartet auf eine Rückmeldung von Hessen Mobil. Es wird angenommen, dass die Maßnahme genehmigungsfrei ist, da sie unter regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen fällt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Dem Magistrat lag kein Antrag zur Gehölzentfernung vor. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde bei Hessen Mobil angefragt. Eine entsprechende Antwort liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Maßnahme um eine genehmigungsfreie Maßnahme aufgrund § 12 Abs. 2 Nr.
2. Hessisches Naturschutzgesetz handelt. Demnach sind "regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder entlang von Verkehrswegen (...)" genehmigten Eingriffen gleichgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2025OFOF 1214/6Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2025VV 1188Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Anfrage
- 11. August 2025Sie sind hierSTST 1352Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Stellungnahme
- 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 255Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab