Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird die Genehmigung der umfangreichen Rodungen entlang der B 40 zwischen Schwanheim und Kelsterbach angefragt. Die Rodungen wurden vorgenommen, ohne dass eine Genehmigung vorlag, was zu ernormen Umweltauswirkungen auf das Naherholungsgebiet Schwanheimer Dünen führt. Erwartet wird eine Klärung der Rechtslage und Maßnahmen zur möglichen Wiederaufforstung.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
a) ob für die umfangreichen Rodungen entlang der B 40 zwischen Anschlussstelle, Schwanheim und Querspange Kelsterbach auf der (stadtauswärts) linken Seite eine Genehmigung vorgelegen hat; b) soweit dies nicht der Fall sein sollte, auf welcher Rechtsgrundlage diese Rodung beruht; c) wie es mit einer Wiederaufforstung aussieht.
Begründung
Anfang März 2025 wurden entlang des oben genannten Streckenabschnitts die aus den unten beigefügten Bildern ersichtliche Rodung durchgeführt. Von der Rodung wurden auch solche Bäume nicht verschont, die in einem sicheren Abstand zur B 40 standen und die einen erheblichen Stammumfang hatten, sodass ihre Fällung mangels einer gesetzlichen Rechtsgrundlage einer Genehmigung bedurft hätte. Die Abholzung der Bepflanzung hat dazu geführt, dass das Naherholungsgebiet Schwanheimer Dünen und das gesamte Schwanheimer Unterfeld nunmehr stärkeren Lärmemissionen ausgesetzt ist, die von der B 40 ausgehen und zuvor von der gerodeten Bewaldung abgeschirmt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2025Sie sind hierVV 1151Sicherer Weg über die Grusonstraße und den Danziger Platz zum Spielplatz in der Dörnigheimer StraßeAnfrage
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1182Sicherer Weg über die Grusonstraße und den Danziger Platz zum Spielplatz in der Dörnigheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen