Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter Bogen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die ausgespülten Felsenkiesbereiche im Frankfurter Bogen im zweiten Quartal 2025 zu erneuern und zu ebnen. Dies geschieht als Reaktion auf die Probleme, die durch starke Regenfälle an wassergebundenen Wegedecken verursacht werden. Ziel ist es, durch weitere Umbauten und Entwässerungskonzepte die Herausforderungen durch Starkregenereignisse zu bewältigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die ausgespülten Felsenkiesbereiche im zweiten Quartal 2025 erneuen und ebnen.
Da starke Regenfälle häufig Probleme an wassergebundenen Wegedecken verursachen, sind mittelfristig weiterführende Umbauten und Entwässerungskonzepte erforderlich. Der Magistrat arbeitet ämterübergreifend bereits an Maßnahmen und Projekten, um den Herausforderungen durch Starkregenereignisse wirkungsvoll zu begegnen. In einem ersten Schritt müssen die Bereiche im Stadtgebiet identifiziert werden, die gemäß Starkregengefahrenkarte besonders geschützt und priorisiert angegangen werden müssen. Ein entsprechendes Pilotprojekt zur Identifizierung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge läuft derzeit am Frankfurter Berg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024OFOF 945/10Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2024OMOM 6222Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter BogenDirektanregung
- 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 950Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab