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Ortsbeirat 4

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen

26.11.2024 · Aktualisiert: 02.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 entstanden aus Vorlage: OF 448/4 vom 03.11.2024 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Wünschenswert wäre es, zwischen den einzelnen gastronomischen Einrichtungen einen Durchgang zu schaffen und an diesen Stellen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegebenenfalls die Pkw-Parkplätze aufzuheben. Mindestens jedoch sollte an zwei Stellen die Überquerung ermöglicht werden. Begründung: Durch die Vielzahl der gastronomischen Betriebe mit Außengastronomie ist es schwer möglich, auf die andere Straßenseite zu gelangen. Insbesondere im Abschnitt Berger Straße 152 bis 174 reiht sich eine Außengastronomie an die andere. Teilweise sind deren Areale mit hüfthohen Blumenkästen eingegrenzt und verstellen den Durchgang oder auch den Zugang zu einem Briefkasten. In den Abschnitten ohne Bestuhlung befinden sich zwischen Gehweg und Straße Parkplätze - meist belegt. Da es sich auf dieser Seite der Berger Straße um Vorzugsplätze für Bewohner handelt, soll eine entsprechende Anzahl von Parkplätzen vorzugsweise für Bewohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern eingerichtet werden. Fotos: Berger Straße 152-174 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Antrag vom 02.06.2025, OF 522/4 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7131 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage?

17.11.2024 · Aktualisiert: 02.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1451/1 Betreff: Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob und wann die demontierte Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Begründung: Leider gibt es derzeit keinen Hinweis, ob die Seilbahn im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Bei Abbau von Spielgeräten sollte das Grünflächenamt die Bürgerinnen und Bürger über den geplanten Ersatz informieren. Dies ist bisher nicht erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2024 Die Vorlage OF 1451/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auerswaldstraße - Parkregelung

10.11.2024 · Aktualisiert: 16.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 449/4 Betreff: Auerswaldstraße - Parkregelung Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, einen Gesprächstermin mit den Verantwortlichen der ABG für die Liegenschaften Auerswaldstraße 3/5/7 zu vereinbaren, um über die Parksituation in der Auerswaldstraße zu beraten und mögliche Veränderungen in Blick zu nehmen. An dem Gespräch sollen zudem interessierte Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen können. Begründung: Die Parksituation in der Auerswaldstraße führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, Abschleppdiensten und der ABG. Auf dem Privatgelände der ABG sind an den 3 mit Gittern eingezäunten Mülltonnenflächen durch die Wohnbaugesellschaft Halteverbotsschilder angebracht. Parken Anwohner oder Besucher vor diesen Flächen werden ihre Fahrzeuge oft abgeschleppt. Eine Anfrage des stellvertretenden Ortsvorstehers an das Straßenverkehrsamt erbrachte die Antwort, dass das "Parken am rechten Fahrbandrand der Straße rechtmäßig ist". Die angebrachten Schilder somit nicht zulässig. Das Straßenverkehrsamt sieht wohl durchaus Möglichkeiten, die Situation sowohl für die Anwohner als auch für die ABG ohne weitere Konflikte mit einer neuen Regelung zu verändern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 449/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz i Tenor wie folgt lautet: "An dem Gespräch sollen zudem interessierte Ortsbeiratsmitglieder, das Straßenverkehrsamt und die FES teilnehmen können." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend

07.11.2024 · Aktualisiert: 06.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Sandweg verbessern

07.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6081 entstanden aus Vorlage: OF 781/3 vom 24.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Sandweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, den Sandweg einheitlich an die neuesten Standards und Entwicklungen heranzuführen. Begründung: Gefühlt teilt sich der Sandweg in drei Sektoren mit unterschiedlichen Entwicklungsstadien auf. Insbesondere der Fußverkehr im südlichen Abschnitt braucht mehr Platz auf den teilweise sehr schmalen Gehwegen, während im mittleren und nördlichen Abschnitt mehr Begrünung hilfreich wäre. Da die Stadtverwaltung schon an anderen Stellen gezeigt hat, dass sie bei einem entsprechenden Auftrag zeitnah Verbesserungen herbeiführen kann, wird diese Anregung auf den Weg gebracht. Die Mitglieder des Ortsbeirates und die Bürger:innen, die dankenswerterweise die Anregung mit erarbeitet haben, sind sich bewusst darüber, dass eine aufwendige Umgestaltung im Zusammenhang mit der Berger Straße steht. Die Anregung zielt auf kleine, preiswerte und kurzfristig umsetzbare Lösungen ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark

07.11.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6071 entstanden aus Vorlage: OF 761/3 vom 23.10.2024 Betreff: Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, durch z. B. Piktogramme und/oder Schilder im Bereich der ehemaligen Weidenbornstraße auf die zu Fuß Gehenden hinzuweisen. Es soll deutlich werden, dass Radfahrende zur Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden verpflichtet sind und keinesfalls Vorfahrt haben. Begründung: Die Gestaltung des ehemaligen Abschnitts der Weidenbornstraße im Günthersburgpark erzeugt den Eindruck, als wäre der asphaltierte Bereich eine Straße und der Bereich vor den Bänken der Fußweg. Das führt immer wieder zu Konflikten, gerade an Tagen mit vielen Besuchern im Park. Deshalb sollte in diesem Bereich noch deutlicher sichtbar werden, dass im Park zu Fuß Gehende Vorrang haben und Radfahrende Rücksicht nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstand in der Burgstraße 56 beenden

07.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6080 entstanden aus Vorlage: OF 779/3 vom 24.10.2024 Betreff: Leerstand in der Burgstraße 56 beenden Vorgang: OM 2537/22 OBR 3; ST 1468/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468, ist zu entnehmen, dass die geplanten Um- und Ausbauten seit Längerem abgeschlossen sind. In Anbetracht dessen und angesichts der Tatsache, dass der Magistrat in ständigem Kontakt mit den Eigentümern steht, wird der Magistrat gebeten, diese Kontakte zu nutzen und die Eigentümer dringend zu bitten, die Wohnungen schnellstmöglich zu vermieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 215 Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke

05.11.2024 · Aktualisiert: 16.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2024, OF 454/4 Betreff: Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem genauen Bereich die parallel zur Deutschherrnbrücke geplante neue Eisenbahnbrücke errichtet werden soll und welche Beeinträchtigungen für den Hafenpark sowie angrenzende Straßen wie die Eytelweinstraße oder die Hanauer Landstraße dauerhaft oder auch nur zeitweise zu erwarten sind. Begründung: Wie der Presse und der Internetseite (https://www.frmplus.de/home.html ) der Deutschen Bahn entnommen werden kann, soll östlich der Deutschherrnbrücke ab 2029 ein paralleler Neubau erfolgen. Die neu zu planende Brücke soll demnach mit drei Feldern den Main auf 275 m überspannen und der gesamte neu zu errichtende Brückenzug (aus sechs Brückenbauwerken) sich vom südlichen Mainufer bis zum Ostbahnhof erstrecken. Angesicht dieser vorliegenden Informationen stellen sich bereits heute Fragen über den absehbaren Raumbedarf (z.B. hinsichtlich einer Verbreiterung des Bahndamms an der Eytelweinstraße) und die zu erwartenden Auswirkungen der Maßnahme auf die unmittelbare Umgebung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1060 2024 Die Vorlage OF 454/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse

29.10.2024 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6020 entstanden aus Vorlage: OF 442/4 vom 11.10.2024 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Inheidener Straße/Löwengasse einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule zu installieren. Begründung: Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen der Kirchnerschule an zwei Punkten in der Löwengasse die Querung der Inheidener Straße (siehe nachstehender Screenshot). Hier wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund eines fehlenden Zebrastreifens nicht sicher sei. Die Inheidener Straße und die Löwengasse sind zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, insbesondere die Inheidener Straße ist jedoch stark frequentiert, u. a. durch Linienbusverkehr. Ein Zebrastreifen könnte den Verkehr in der Inheidener Straße verlangsamen und Kindern einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung der U-Bahn-Station „Habsburgerallee“

29.10.2024 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6017 entstanden aus Vorlage: OF 435/4 vom 09.10.2024 Betreff: Reinigung der U-Bahn-Station "Habsburgerallee" Der Magistrat wird gebeten, für die U-Bahn-Station "Habsburgerallee" über die VGF eine Sonderreinigung der Deckenlamellen der Station sowie der Wandmosaike zu veranlassen. Begründung: Durch die verzögerte Fertigstellung der Brandschutzmaßnahme von 2017 bis 2022 und die zwischenzeitliche Zwischenlagerung in der B-Ebene, wurden die ausgebauten Lamellen stark verdreckt und wieder schmutzig an die Decke montiert. Darüber hinaus sind die Wandmosaike der Station schon länger nicht mehr in der vollen Länge gereinigt worden. Durch beleidigende oder hetzerische Graffiti verunstaltete Stellen wurden zwar entsprechend gesäubert, doch diese Stellen weisen umso deutlicher auf die Verschmutzung der restlichen Mosaikbereiche hin. Bei einer außerordentlichen Reinigung der Station sollten somit auch diese Teile nicht vergessen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 362 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

29.10.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 entstanden aus Vorlage: OF 440/4 vom 09.10.2024 Betreff: Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung Vorgang: OM 4848/23 OBR 4; ST 701/24 Der Magistrat wird gebeten, in der Throner Straße zumindest auf einer Straßenseite die Parkordnung so zu ändern, dass eine ausreichende Gehwegbreite erzielt wird. Gleichzeitig sollte eine angemessene Anzahl von Mikrobeeten angelegt werden. Begründung: Die Situation in der Throner Straße ist im Hinblick auf die Aufenthaltsqualität, das Mikroklima und die Nutzbarkeit für zu Fuß Gehende ausgesprochen unbefriedigend. Deshalb sollten die oben genannten Mindestmaßnahmen im Sinne eines ausgleichenden Kompromisses durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4848 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 701 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 364 Antrag vom 04.05.2025, OF 516/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7047 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorstellung der Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße

28.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 446/4 Betreff: Vorstellung der Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher nimmt Kontakt mit der ABG auf und bittet darum, das geplante Bauvorhaben auf dem oben genannten Areal im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2024, OF 438/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 438/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 446/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorstellung der Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße

14.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 438/4 Betreff: Vorstellung der Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße der Ortsbeirat möge beschließen: Vorname Nachname (, eine von den Mitgliedern des Ortsbeirates zu bestimmende Person), nimmt Kontakt mit der ABG auf und bittet darum das Bauvorhaben im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Die Vortragenden werden gebeten, u.a. die folgenden Fragen zu beantworten: A_Ist die Fläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. im Besitz der ABG und wie ist die Fläche aufgeteilt? Gemeint ist die Fläche zwischen der Petterweilstr. in Höhe des Bunkers und der Heidestr. zwischen den Hausnummern 111 und 117. Welche der angrenzenden Flächen sind ebenfalls im Besitz der ABG? Können die Flächen in einem Kartenausschnitt eingezeichnet und an die Mitglieder des Ortsbeirates übersandt werden? B_Welche Bruttogeschossfläche wird erstellt? C_Können die Wohnungen jeweils zur Hälfte im 1. und 2. Förderweg gebaut werden? D_Welche Anzahl von Wohnungen und mit welcher Aufteilung wird gebaut? Wie groß wird die Gesamtfläche der Wohnungen sein? E_Nach welchem energetischen Standard werden die Wohnungen gebaut? F_Werden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das? G_Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung sind angedacht? H_Ist für die Bebauung angedacht ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten einzubauen? Ist es möglich auch Regenwasser von umliegenden Dächern zu sammeln und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung zu stellen? Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden werden? Wird die Wärme des Grauwassers mit einem Wärmetauscher das Warmwasser vorwärmen können? I_Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard? J_Wird es einen barrierefreien, gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben? K_Ist eine Waschküche und ein Trockenraum angedacht? L_Welche Anzahl von Stellplätzen muss bzw. soll gebaut werden und wie viele davon sollen dem Carsharing und Behinderten zugeordnet werden? Mit dem Blick auf die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Welche Anzahl von Stellplätzen soll ausgelöst werden? Welche Anzahl von ebenerdig zugänglichen Farradabstellplätzen werden auf dem Gelände bereitgestellt? M_Werden die Wegebeziehung und die öffentliche Grünfläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. uneingeschränkt erhalten bleiben? Wem obliegt die Gestaltung der Fläche und wie soll Sie zukünftig aussehen? Können auf dem Areal Bäume erhalten oder gepflanzt werden, die dachhöhe erreichen, um die Liegenschaft angenehm zu verschatten? N_Für wann ist der Baubeginn und die Fertigstellung geplant? O_Welchen Einfluss hat der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt auf das Projekt? Vielen Dank an die Mitglieder von Care Revolution Rhein Main, die den Antrag zum größten Teil selbst erarbeitet haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 446/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 438/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 446/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Sandweg verbessern

14.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 433/4 Betreff: Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Sandweg verbessern der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, den Sandweg einheitlich an die neuesten Standards und Entwicklungen heranzuführen. Begründung: Gefühlt teilt sich der Sandweg in drei Sektoren in unterschiedlichen Entwicklungsstadien auf. Insbesondere der Fußverkehr im südlichen Abschnitt braucht mehr Platz auf den teilweise sehr schmalen Gehwegen, während im mittleren und nördlichen Abschnitt mehr Begrünung hilfreich wäre. Da die Stadtverwaltung schon an anderen Stellen gezeigt hat, dass Sie bei einem entsprechenden Auftrag zeitnah Verbesserungen herbeiführen kann, wird dieser Antrag auf den Weg gebracht. Die Mitglieder des Ortsbeirates und die Bürger*innen, die dankenswerterweise den Antrag mit erarbeitet haben, sind sich bewusst darüber, dass eine aufwendige Umgestaltung im Zusammenhang mit der Berger Straße steht. Der Antrag zielt auf kleine, preiswerte und kurzfristig umsetzbare Lösungen ab. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 433/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und dFfm gegen Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie lange verzögert sich noch die Revitalisierung der Schwedlerbrücke?

13.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 434/4 Betreff: Wie lange verzögert sich noch die Revitalisierung der Schwedlerbrücke? Vorgang: V 751/23 OBR 4; ST 209/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, für wann die Revitalisierung der Schwedlerbrücke inzwischen eingeplant wird und welche Probleme die mehrfach vorgesehene Sanierung verzögern. Von Interesse ist dabei insbesondere, wann die letzte Ausschreibung der Bauleistung erfolgte und ob von städtischer Seite irgendwelche Aspekte (wie beispielsweise die Haushaltsplanung) zur Verzögerung beitragen. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit 2011 gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt und im Sommer 2022 die Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen. In der ST 209 vom 26.01.2024 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass nach zwei gescheiterten Verfahren in Kürze eine erneute Ausschreibung der Bauleistung erfolgen würde und ein Baubeginn im Herbst 2024 angedacht sei. Dies ist jedoch nicht erkennbar. Eine Aktualisierung der Informationen an den Ortsbeirat erscheint daher geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.09.2023, V 751 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 209 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1045 2024 Die Vorlage OF 434/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin Übergang Enkheimer Straße in die Inheidener Straße

11.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 443/4 Betreff: Ortstermin Übergang Enkheimer Straße in die Inheidener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 am Übergang von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße durchzuführen. Begründung: In diesem Bereich kommt es täglich mehrfach zu gefährlichen Verkehrssituationen. So wurde dem Ortsbeirat berichtet, dass regelmäßig Kfz von der Wendeschleife Inheidener Straße aus entgegen der erlaubten Fahrtrichtung eine "Abkürzung" in die Enkheimer nehmen. Radfahrer:innen hingegen ist die Nutzung der Inheidener Straße zwischen Wendeschleife und Enkheimer Straße in beide Fahrtrichtungen erlaubt. Aber auch hier kommt es, meist durch wenig vorausschauendes Passieren, zu gefährlichen Beinahe-Zusammenstößen. An dieser Stelle muss dringend nach einem veränderten Verkehrskonzept geschaut werden. Quelle: https://www.google.de/maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 443/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, Linke, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8

12.09.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5916 entstanden aus Vorlage: OF 745/3 vom 29.08.2024 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3; ST 728/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der Stellungnahme ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der Neunzigerjahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist, Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall begrüßen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 728 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 917 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nilgänse (Kanada- und Graugänse)

09.09.2024 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5881 entstanden aus Vorlage: OF 980/2 vom 25.08.2024 Betreff: Nilgänse (Kanada- und Graugänse) Der Magistrat wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um schädliche Auswirkungen der Gänsepopulationen im Rebstockpark zu reduzieren. Es ergeben sich folgende Fragen: 1. Welche Maßnahmen ergeben sich für den Rebstockpark aus den Erfahrungen mit den Lenkungsmaßnahmen im Frankfurter Ostpark 2019? 2. Welche Ergebnisse brachte der runde Tisch zu diesem Thema? Begründung: Seit Jahren steigt die Population von gebietsfremden Gänsen, wie den Nilgänsen. Diese werden als invasiv eingestuft, sie vertreiben die hier eigentlich beheimateten Tiere. Parknutzer*innen fühlen sich massiv durch die Hinterlassenschaften der vielen Tiere gestört. Die Liegewiesen um den Weiher herum sind kaum als Liegewiesen nutzbar oder gar begehbar. Zudem sorgt der massive Output der Gänse auch zu einer Überdüngung des Weihers, das Seesystem des Weihers droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2178 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6536

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzen

03.09.2024 · Aktualisiert: 20.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 423/4 vom 18.08.2024 Betreff: Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das Schild für halbseitiges Parken auf dem Gehweg vor dem Haus Dahlmannstraße 38 kurz hinter den Kreuzungsbereich Rhönstraße/Dahlmannstraße vor die Hausnummer 36 versetzt wird. Damit würde die bereits entsprechend genutzte Fläche auch offiziell als Parkbereich ausgewiesen werden. Begründung: Bisher befindet sich das Schild an der ersten Straßenlaterne nach dem Kreuzungsbereich. Zum Parken wird jedoch bereits heute auch schon die Fläche zwischen den Pollern am Kreuzungsbereich bis zum Schild genutzt. Hier haben in der Regel fünf Pkw problemlos Platz und die Straßenbreite wird auch nicht zum Rangieren benötigt. Jüngst wurden jedoch Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit von der Stadtpolizei verteilt, weil die Beschilderung erst ab der Hausnummer 38 das entsprechende Abstellen erlaubt. Daher sollte diese unnötige Diskrepanz für die Zukunft beseitigt werden. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 114 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hitzeschutz für die Helmholtzschule

03.09.2024 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5814 entstanden aus Vorlage: OF 424/4 vom 16.08.2024 Betreff: Hitzeschutz für die Helmholtzschule Der Magistrat wird gebeten, mit der Schulkonferenz der Helmholtzschule (Schulleitung, Lehrerschaft, Schülerschaft, Elternvertretern) in Kontakt zu treten und benötigte bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Hitze in den oberen Stockwerken in die Wege zu leiten. Hierzu könnten beispielsweise folgende Maßnahmen beitragen: 1. Eine Klimatisierung der oberen Stockwerke, die zum Beispiel durch F otovoltaik auf dem Dach mit Energie versorgt werden könnte. 2. Ein Weißanstrich der Dachfläche des Altbaus. 3. Die Ausstattung der Fenster mit Lochblenden zur nächtlichen Lüftung. 4. Das Anbringen von Sonnenschutzfolien. Begründung: Die Helmholtzschule mit rund 850 Schülern und circa 80 Lehrern befindet sich in einem über einhundert Jahre altem Gebäude mit drei Stockwerken ohne ernsthafte Isolierung. Die Fenster schließen unzureichend und vor allem wird es in den Sommermonaten in den oberen beiden Stockwerken ab dem späten Vormittag und noch stärker am Nachmittag unerträglich heiß. Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerschaft leiden massiv unter diesen Umständen. Dies gilt sowohl für den Gebäudeteil an der Brüder-Grimm-Straße als auch an der Habsburgerallee. Eine Verlegung des Unterrichts in andere Räume ist nicht möglich, da alle verfügbaren Räume dauerhaft belegt sind. Genereller Unterrichtsausfall (Hitzefrei) ist aufgrund der einschlägigen Bestimmungen nicht vorgesehen, zumal die Helmholtzschule zu den Ganztagesschulen (Profil 2) zählt. Die vor einigen Jahren angebrachten Außenlamellen sind angesichts der Temperaturentwicklung der letzten Jahre vollkommen unzureichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes

03.09.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 entstanden aus Vorlage: OF 426/4 vom 18.08.2024 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (Stellungnahmen des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327, und vom 09.01.2017, ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollte neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben Schatten spendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929 bis 1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen, die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen; bestand einer seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1958 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1227

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen

03.09.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5812 entstanden aus Vorlage: OF 422/4 vom 17.07.2024 Betreff: Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Kreuzungsbereich der Ferdinand-Happ-Straße/Launhardtstraße/Gref-Völsing-Straße die Fußgängerüberquerung barrierefrei möglich wird. Zudem sollte durch Markierungen den Pkw- und Lkw-Fahrern signalisiert werden, dass an dieser Stelle Fußgänger queren können. Begründung: Bisher gibt es leider nur an der Einmündung der Gref-Völsing-Straße in die Ferdinand-Happ-Straße abgesenkte Bordsteine sowie an der westlichen Ecke der Launhardstraße/Ferdinand-Happ-Straße. Diese beiden Stellen korrespondieren für den Fußgängerverkehr jedoch jeweils mit der östlichen Ecke der Launhardstraße/Ferdinand-Happ-Straße, welche bisher nicht entsprechend gestaltet ist. Angesicht der erfolgten Wohnbebauung in den letzten Jahren mit der entsprechenden zahlreichen Bevölkerung sowie den neu angesiedelten Einrichtungen sollte diese Gefahrenquelle möglichst bald behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2162

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse

03.09.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5815 entstanden aus Vorlage: OF 425/4 vom 27.07.2024 Betreff: Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse Der Magistrat wird gebeten, über die Stadtentwässerung dahin gehend vorbereitend tätig zu werden , dass in Straßenabschnitten, welche gemäß der aktuellen Starkregenkarte auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt deutliche Gefahren von Überflutungen erwarten lassen, die Straßengullys mehrmals im Jahr hinsichtlich unnötiger Verstopfungen kontrolliert werden. Dies gilt im Ortsbezirk beispielsweise für die Ostendstraße (insbesondere zwischen Uhlandstraße und Rückertstraße), welche mit zu erwartenden Überflutungshöhen von 50 Zentimetern bis über einem Meter ausgewiesen wird und in diesem Bereich zudem Abgänge in den S-Bahn-Tunnel aufweist. Begründung: Die Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Als kritisch identifizierte Bereiche sollten daher regelmäßig hinsichtlich der aktuellen Entwässerungssituation überprüft werden. Verstopfungen von Gullys, beispielsweise durch Blätter, sollten frühzeitig erkannt und behoben werden. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, Starkregenkarte 1:2.000) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288

02.09.2024 · Aktualisiert: 02.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 486 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 30.08.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Vorgang: EA 23/24 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 288 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin gehend ändert, dass die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, nach der Umgestaltung des Paul-Arnsberg-Platzes und des Riedbergplatzes, an dritter Stelle der Prioritätenliste platziert wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatanregung des Ortsbeirats 11, EA 23, mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 30.000 Euro an Planungsmitteln und zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Die Etatanregung wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Im Bericht B 288 ist der Atzelbergplatz unter dringlich, also auf Platz zehn der aufgelisteten Plätze, priorisiert. Der Bericht B 288 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) Gartenpartei (B 288 = Zurückweisung, OA 486 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. . 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5436, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parken halb auf dem Gehweg in der Brüder-Grimm-Straße ermöglichen

20.08.2024 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 420/4 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg in der Brüder-Grimm-Straße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, in der Brüder-Grimm-Str. ab Einmündung von der Scheidswaldstraße / Luxemburger Allee (vor Hausnummer 50) das Parken "Halb auf dem Gehweg" anzuordnen (Zeichen 315). Begründung: Der dortige, kurze Straßenabschnitt ist zu eng, um auf der Fahrbahn zu parken. Für ca. 3 PKW ergibt sich die Möglichkeit, "Halb auf dem Gehweg" zu parken. Die verbleibende Gehwegbreite ist dann immer noch ausreichend für Passanten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 420/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslose (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Laternenumrüstung am Germaniaplatz

16.08.2024 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 427/4 Betreff: Laternenumrüstung am Germaniaplatz Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Laternenform im Zuge der anstehenden Umrüstung der Gaslaternen am Germaniaplatz zum Einsatz kommen soll. Begründung: Aus Anwohnerkreisen wird die Befürchtung geäußert, dass im Zuge der anstehenden Umrüstung der Gaslaternen sogenannte Peitschenlampen oder andere für die Gegend als hässlich empfundene Dinge zum Einsatz kommen sollen. Es besteht daher das Interesse, derartiges auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1002 2024 Die Vorlage OF 427/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs

04.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 entstanden aus Vorlage: OF 712/3 vom 05.05.2024 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Vorgang: OM 5168/24 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Umgestaltung des Oeder Wegs der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) und in Absprache mit dem Ortsbeirat zu verstetigen. Insbesondere folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: - Bauliche Verstetigung und Anpassung bzw. Neuerrichtung von Gehwegnasen; - weitere Umnutzung von Kfz-Parkplätzen für Lieferparkplätze (groß genug auch für größere Lastwagen) und Multifunktionsstreifen in Absprache mit den Gewerbetreibenden; - Herstellung der Barrierefreiheit durch Nullabsenkung von Querungsbereichen sowie Orientierungshilfen für Sehbehinderte; - Absicherung von Zebrastreifen durch Poller oder Fahrradbügel wo nötig; - Verbreiterung von Gehwegen, insbesondere im südlichen Bereich; - Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, wo immer es möglich ist; - Abbau der Ampelanlagen, wo immer es möglich ist, und Ersetzen durch Zebrastreifen. Sollten Ampelanlagen zur Schulwegsicherung gebraucht werden, ist zu prüfen, ob diese durch Bedarfsampeln ersetzt werden können; - Erstellung und Umsetzung eines Superblockkonzepts, um Durchfahrtsverkehr auch von angrenzenden Straßen auf die Hauptstraßen zu verschieben. Um die Aufenthaltsqualität auch über eine Abwesenheit des Autoverkehrs hinaus zu steigern, sind dabei die Perspektiven der Bürger*innen einzubinden, um kreative Nutzungen des gewonnenen Verkehrsraums einzuführen; - bis zur Einführung eines Superblockkonzepts, das mehr umfasst als die Verschiebung des Durchfahrtsverkehrs, sind angrenzende Straßen z. B. durch die Errichtung weiterer Modalfilter zu beruhigen - um die auch bereits durch die Anregung OM 5168 des Ortsbeirats 3 an der Ecke Schwarzburgstraße und Humboldtstraße gebeten wurde; - Prüfung, auf welche weiteren Straßen sich in absehbarer Zeit das "Oeder Weg-Konzept" anwenden lässt. Hier sind vor allem vornehmlich "Einkaufsstraßen" mit hoher Fußgängerdichte, wie die untere Berger Straße im Nordend, zu prüfen, um auch hier durch die Reduktion des Autoverkehrs und eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der FUAS hat deutlich gemacht, dass der Umbau des Oeder Wegs positive bis sehr positive Effekte im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist. Damit kann der Umbau der ersten der geplanten 18 "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" des Radentscheids als Erfolg betrachtet werden und als Blaupause für zukünftige Umbaumaßnahmen dienen. Da viele der Maßnahmen während der Pilotphase nur provisorisch und rückbaubar gestaltet wurden, ist nun die Zeit gekommen, diese Maßnahmen zu verstetigen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Vorteile dieses Verkehrsprojektes verstetigen und die Aufenthaltsqualität weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße

04.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5720 entstanden aus Vorlage: OF 719/3 vom 13.05.2024 Betreff: Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße Vorgang: V 373/22 OBR 3; ST 1684/22 Der Magistrat wird gebeten, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erarbeiten und den betroffenen Ortsbeiräten vorzulegen. Diese sollten auch die Situation am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße einbeziehen. Der Ortsbeirat bittet bei der Beantwortung um Beteiligung der Fußgänger- und Radfahrbeauftragten. Begründung: Der Ortsbeirat ist mit den Antworten aus den Stellungsnahmen zur Dortelweiler Straße noch nicht zufrieden (beispielsweise Stellungnahme ST 1684 aus 2022) und erhält hierzu weiterhin Anfragen aus der Öffentlichkeit. In der schmalen Dortelweiler Straße herrscht reger Verkehr und es wird zu schnell gefahren. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt ab dem Kreisel der Valentin-Senger-Straße, entlang des Wasserparks und des Bornheimer Friedhofs bis zu den Gärtnereien. Die Bürgersteige sind oft schmal, es fehlen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und es sind keine Radfahrstreifen vorhanden. Zusammenfassend wird die dortige Situation für Fußgänger und Radfahrer als unsicher und unbequem bezeichnet. Dies gilt in einem Bereich, der gerade zwischen Wasserpark, Friedhof, Gärten und als Verbindung zwischen Günthersburgpark und Lohrberg intensiv fußläufig und radfahrend genutzt wird. Die eine vorhandene Fußgängerampel sollte da nicht das Maß aller Dinge sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2022, V 373 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41

25.06.2024 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5647 entstanden aus Vorlage: OF 416/4 vom 04.06.2024 Betreff: Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41 Der Magistrat wird gebeten, in den Regelungsbereichen 38/39/41 die Regelungszeit für Bewohnerparken abends auf 22:00 Uhr auszuweiten. Zudem wird eine stärkere Kontrolle durch die Ordnungsbehörde gewünscht. Begründung: Durch die Restaurant- und Bistro-Dichte auf der oberen Berger Straße vom Bornheimer Fünffingerplätzchen bis zur Einmündung Große Spillingsgasse werden die Parkplätze im gesamten Bereich sehr oft von Besuchern, die von außerhalb Bornheims mit dem Auto kommen, blockiert, wenn Anwohner von ihrem Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bewohnerparken sollte auch durch regelmäßige Kontrollen der Ordnungsbehörde besser gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING

25.06.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5646 entstanden aus Vorlage: OF 410/4 vom 13.05.2024 Betreff: Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING Der Magistrat wird gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING in Kontakt zu treten, um zu erwirken, dass die Vorgärten in der Wittelsbacherallee 140 bis 174 von den Hinterlassenschaften von Hunden verschont bleiben. Darum ist zu prüfen, ob die Lücken im Bewuchs der Vorgärten geschlossen werden können, damit die Hunde nicht mehr durch die Lücken schlüpfen können. Als Übergangslösung ist ein niedriger, unauffälliger, denkmalgerechter Zaun zu errichten, der nach dem Anwachsen der Büsche wieder entfernt werden soll. Begründung: Bei einer Begehung waren in zehn der Vorgärten eine oder mehrere Hinterlassenschaften von Hunden zu finden. Der Geruch und die Fliegen sind beim Durchlüften für die Bewohner*innen gesundheitsgefährdend und sehr unangenehm. Der Ortsbeirat bedankt sich für den Hinweis vonseiten der Anwohner*innen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1757 Antrag vom 07.04.2025, OF 494/4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Waffenverbotszone ausweiten

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung des Verbindungsweges an der Lindleystraße in „Am Schwedlersee“

10.06.2024 · Aktualisiert: 01.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 417/4 Betreff: Benennung des Verbindungsweges an der Lindleystraße in "Am Schwedlersee" Der Magistrat wird gebeten den Verbindungsweg zwischen Lindleystraße und Schmickstraße in: "Am Schwedlersee" zu benennen (siehe Karte). Der genannte Verbindungsweg ist fälschlicherweise als "Schwedlerweg" ausgeschildert. Dies ist keine amtliche Bezeichnung und macht eine Benennung erforderlich, schon um Verwechslungen mit ähnlichen Straßen und Wegen zu vermeiden. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 57 2024 Die Vorlage OF 417/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Freiligrathstraße - Parkraum für Pkws gewährleisten

07.06.2024 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 419/4 Betreff: Freiligrathstraße - Parkraum für Pkws gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, den Prämissen des Antrags OF 525/4 vom 23.11.2020 für die Umgestaltung der Freiligrathstraße nachzukommen, und den für PKWs wegfallenden Parkraum zu kompensieren. Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats 4 zur Erneuerung der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee (OF 525/4) war ein von den Fraktionen und Vertretern der Grünen, SPD, FDP, CDU und dFfm unterzeichneter Kompromiss, der die unterschiedliche Interessenlage der Anwohner zu bündeln suchte. Darin vorgesehen war, dass wegfallender Parkraum für PKWs nicht ersatzlos erfolgen soll. So sollte geprüft werden, ob und wo in der Saalburgallee Schrägparkplätze eingerichtet werden können. Bei der aktuellen Umgestaltung der Freiligrathstraße entfällt zu gegebenem Zeitpunkt Parkraum für PKWs ersatzlos. Der Wegfall in einem im Hinblick auf den Parksuchverkehr sehr angespannten Gebiet kann nicht ersatzlos erfolgen! Die Einrichtung möglicher alternativer PKW-Parkplätze - der im Antrag aufgeführte Querparkstreifen auf der Saalburgallee beispielsweise - muss parallel zur aktuellen Umgestaltung der Freiligrathstraße erfolgen. Darüber hinaus sollten Neubauten, die im Quartier errichtet werden, Parkraum für Quartiersbewohner vorhalten und anbieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 419/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 419/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße

28.05.2024 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 entstanden aus Vorlage: OF 413/4 vom 13.05.2024 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule zu installieren. Begründung: Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen der Kirchnerschule an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe nachstehender Screenshot). Hier wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund fehlender Zebrastreifen nicht sicher sei. Die Wöllstädter Straße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, als Zubringerstraße zur Seckbacher Landstraße jedoch stark frequentiert. Zudem gibt es dort eine hohe Parkdichte, was die Querung zusätzlich erschwert. Ein Zebrastreifen könnte den Verkehr in der Wöllstädter Straße verlangsamen und Kindern, die nördlich derer wohnen, einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 469/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6517 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tauben im Hafenpark

28.05.2024 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5500 entstanden aus Vorlage: OF 404/4 vom 07.05.2024 Betreff: Tauben im Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um das Verenden weiterer Tauben und anderer Vögel am Hafenkran östlich der Gaststätte Oosten zu verhindern. Begründung: Unterhalb des Kranführerhauses sind Netze angebracht, die entweder zu grobmaschig und defekt sind. Dies führt dazu, dass Tauben in den Zwischenraum fliegen, aber teilweise nicht mehr heraus gelangen können. Auch kleinere Vögel verheddern sich im Netz. Infolgedessen verenden dort diese Tiere qualvoll. Neben Passant*innen haben auch Taubenschutzvereine auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1632 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 330

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Kulturhaus Frankfurt in der Pfingstweidstraße

28.05.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5501 entstanden aus Vorlage: OF 406/4 vom 13.05.2024 Betreff: Fahrradbügel vor dem Kulturhaus Frankfurt in der Pfingstweidstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem sehr breiten Gehweg vor der Pfingstweidstraße 2 bis 4 mehrere Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Pfingstweidstraße und speziell vor dem Kulturhaus Frankfurt (mit dem ansässigen Theaterensemble Die Katakombe und verschiedenen auftretenden Gasttheatern/Künstlern) fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem breiten Gehweg könnten wohl vier bis sechs Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Fußverkehr wesentlich behindern würden. Der Bedarf an Stellplätzen ist zudem hoch, da viele Besucher für die benachbarte Tanzschule sowie das gegenüberliegende Ärztehaus mit dem Fahrrad kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?

28.05.2024 · Aktualisiert: 30.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5504 entstanden aus Vorlage: OF 411/4 vom 07.05.2024 Betreff: Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei dem o. g. neuen Wohngebäudekomplex nun möglicherweise doch keine geförderten Wohnungen angeboten werden. Begründung: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2024 wird eine Referentin des Dezernats Planen und Wohnen zitiert, "dass eine Förderung dieses Projekts nicht den städtischen Förderrichtlinien entsprach und somit keine Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt". Stattdessen vermarktet Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG 39 Wohnungen des sogenannten Berger Quartiers zu Preisen zwischen 600.000 Euro bis 2.050.000 Euro für 58 Quadratmeter bis 171 Quadratmeter Wohnfläche. Auf deren Website ist noch die Rede von weiteren 28 geförderten Wohnungen (siehe: https://berger-quartier.de/ am 30.04.2024 und 07.05.2024 eingesehen). Vor Baubeginn war beabsichtigt, dass neben den geförderten Wohnungen (30 Prozent des Wohnkomplexes) nicht preisgebundener Mietwohnungsbau errichtet werden soll. Wurde vorher kein Nutzungsvertrag geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1421

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Deutlichere Markierung und Durchsetzung von geänderten Einbahnstraßenregelungen rund um den Festplatz während der Dippemess

28.05.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5503 entstanden aus Vorlage: OF 409/4 vom 27.04.2024 Betreff: Deutlichere Markierung und Durchsetzung von geänderten Einbahnstraßenregelungen rund um den Festplatz während der Dippemess Der Magistrat wird gebeten, die geänderten Einbahnstraßenregelungen rund um den Festplatz während der Dippemess in Zukunft klarer zu beschildern und konsequenter durchzusetzen, zum Beispiel durch zusätzliche dauerhafte Kontrollposten an den temporär nicht erlaubten Einfahrten in die Karl-Albert-Straße bzw. Karl-Flesch- Straße von der Saalburgallee. Begründung: Um die Zufahrten zu den Wohngebieten rund um den Festplatz einfacher regeln zu können, werden die Einbahnstraßenregelungen während der Dippemess so geändert, dass eine Einfahrt in die Wohngebiete nur an wenigen Punkten möglich ist. Im Bereich direkt oberhalb des Festplatzes ist die Zufahrt dann nur über die Kettelerallee möglich (siehe unten stehende Karten). Leider kommt es immer wieder zu Fahrten gegen die Einbahnstraße, teilweise durch Unwissenheit, teilweise vermutlich mit Absicht, um die Zufahrtskontrolle zu umfahren. Die geänderten Einbahnstraßenregelungen werden normalerweise durch Durchstreichen der normalen Straßenschilder und zusätzliche Beschilderungen dargestellt. Wünschenswert wäre eine klarere Beschilderung, zum Beispiel durch Verhüllung der zu dem Zeitpunkt nicht gültigen Schildern und eventuell sogar durch auf der Straße positionierten Hindernissen, die ein Einbiegen entgegen der Einbahnstraße erschweren. (Kartenmaterial: OpenStreetMap; Links: Normale Einbahnstraßen, Rechts: Während Dippemess, Fahrtrichtung in Rot, Barriere vor der U-Bahn-Station in braun, Kontrollstellen in blau) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1573

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ostpark in Flammen - wird der Ostpark der Freizeitpark für Süddeutschland?

27.05.2024 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2024, OF 415/4 Betreff: Ostpark in Flammen - wird der Ostpark der Freizeitpark für Süddeutschland? Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wie wird sichergestellt, dass an sonnigen (Wochenend-)Tagen die Sicherheit und Ordnung im Ostpark und dem angrenzenden Ostend aufrechterhalten wird? - Wie wird die Einhaltung der ausgewiesenen Grillflächen kontrolliert? - Wie wird die Verkehrsregelung an solchen Tagen innerhalb und außerhalb des Ostparks sichergestellt? - Wie wird verhindert, dass die Gebüsche und Sträucher des Parks als Toilette missbraucht werden? - Wie wird der Ostpark von Fäkalien gereinigt? - Wie wird eine Gesundheitsgefährdung der regelmäßigen Parkbesucher ausgeschlossen? - Wieviel Budget wird für die Reinigung des Ostparks in der Grillsaison/Sommersaison aufgewendet? - Wie werden Zuwiderhandlungen gegen die Parkordnung kontrolliert und geahndet? - Erwägt der Magistrat ein Grillverbot für den Ostpark, so wie es auch in anderen Parks bereits besteht? - Kann der Magistrat sich vorstellen, die Ostparkstraße in der Sommersaison an den Wochenenden zu sperren, um die Parkmöglichkeiten für die massenhafte Anreise der im Ostpark grillenden Personen deutlich einzuschränken? Begründung: Am 1. Mai z.B. wurde der Ostpark richtiggehend belagert und zwar von Besuchern aus der gesamten Rhein/Main-Region und darüber hinaus, wie sich unschwer an den Kennzeichen der Fahrzeuge ersehen ließ. Grillzonen wurden nicht eingehalten, es wurde auf Rasenflächen gegrillt und damit der Rasen dauerhaft geschädigt. Der Park war total überlaufen, Rauchschwaden hüllten Röderbergweg und Ostparkstraße ein. Der gesamte Park wurde als Toilette missbraucht, was am nächsten Tag offensichtlich wurde. Ordnungsamt oder Landespolizei waren nicht zu sehen. Die Ostparkstraße war ein einziges Verkehrschaos, es wurde auf jeder sich bietenden Fläche (Zebrasteifen, Blindenführung, Gehwege) geparkt, in dem selbst ein Notarztwagen mit Sondersignal nicht weiterkam. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 415/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 415/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung Power am Tower 2024

25.05.2024 · Aktualisiert: 01.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2024, OF 418/4 Betreff: Unterstützung Power am Tower 2024 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 13.09.2024 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne. Die Stadtteilwerkstatt e.V. (Kinderzentrum und Teeniezentrum im Nordend) hat, wie auch schon in den vergangenen zwei Jahren, die Konto- und Kassenführung dafür übernommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an rund 30 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm wie z.B. Live-Auftritte von Musikbands aus Frankfurt und Tanzgruppen sowie kurze Redebeiträge. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 330 2024 Die Vorlage OF 418/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung des Platzes an dem Fanhaus des FSV Frankfurt 1899 e. V. vor dem Ostpark (Ratsweg 15) nach Alfred J. Meyers

14.05.2024 · Aktualisiert: 06.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 407/4 Betreff: Benennung des Platzes an dem Fanhaus des FSV Frankfurt 1899 e. V. vor dem Ostpark (Ratsweg 15) nach Alfred J. Meyers Der Ortsberat 4 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte das Areal am FSV Fanhaus vor nordwestlichen Eingangsbereich zum Ostpark (aktuell Ratsweg 15) in "Alfred-J.-Meyers-Anlage" oder "Alfred-J.-Meyers-Platz" zu benennen. Begründung: Als Vereinspräsident knüpfte Alfred J. Meyers nahtlos an die Errungenschaften und Modernisierungen seines Vorgängers Dr. David Rothschild an. Unter der Führung der beiden Präsidenten wurde der FSV Frankfurt modernisiert und auf professionelle Beine gestellt. Unter der Präsidentschaft von Alfred Meyers wurde das Stadion am Bornheimer Hang errichtet und 1931 eingeweiht. Es galt zu damaliger Zeit als eine der modernsten Sportstätten in Europa. Der weithin - insbesonders auf dem Weg von Bornheim kommend - sichtbare Eingangsbereich zum Ostpark ist eine überaus geeignete Stelle für die Benennung nach Mayers, da hier sowohl die räumliche Nähe zu seiner ehemaligen Wirkungsstädte gegeben ist. Ebenso wird durch die Namensgebung ein deutlich sichtbares Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt. Im Jahre 2022 wurde auf Initiative von jugendlichen Fans des FSV Frankfurt gemeinsam mit dem sozialpädagogischen Fanprojekt ihrem Präsidenten Alfred J. Meyers eine Gedächtniswand errichtet. Sie steht auch für die vielen unbekannten jüdischen Vereinsmitglieder und Sportler des Sportvereins, die den Verein unter dem Naziregime verlassen mussten. https://www.fsv-fanprojekt.de/alfred-j-meyers/ Weiterhin beginnt an der Gedächtniswand am FSV Fanhaus ein interaktiver Lernpfad gegen Antisemitismus, der auf einer Strecke von ca.4,5 km in einer spielerischen, modernen Art der Schitzeljagd durch die jüdischen Kapitel der Geschichte und Gegenwart des FSV Frankfurt führt. Man muß man Orte finden, Aufgaben lösen, Quiz-Fragen beantworten und wird rund um das FSV Fanprojekt, das Stadion am Bornheimer Hang und den Frankfurter Ostpark geführt. https://www.fsv-fanprojekt.de/lernpfad-gegen-antisemit ismus/ Anlagen zur Verdeutlichung von Lage und Raumbezug des Benennungsvorschlags Blick von oben auf den Bereich & Fanhaus Blick aus Richtung Bornheim kommend Blick aus Richtung der Ostendstraße Blick aus Richtung Ratsweg & Fanhaus Fotos: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 56 2024 Die Vorlage OF 407/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen

14.05.2024 · Aktualisiert: 06.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 412/4 Betreff: Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen Der Magistrat wird gebeten den Bücherschrank der zur Zeit an der Berger Straße / Gronauer Straße steht, auf die gegenüber liegende Fläche an der Kita an der Durchwegung zur Löwengasse aufzustellen. Begründung: Der derzeitige Standort behindert die Kerbegesellschaft bei der Bernemer Kerb, insb. des Bernemer Mittwochs und stört auch die dortige Aussengastronomie Die Beteiligten baten den Ortsbeirat die Versetzung anzuregen. Ebenso wird durch die Versetzung ein illegaler Parkplatz entfallen. Neuer Standort Illegaler Parkplatz Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 412/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zebrastreifen anstelle einer Ampel

13.05.2024 · Aktualisiert: 06.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 405/4 Betreff: Zebrastreifen anstelle einer Ampel der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob anstelle der Ampel für die zu Fuß gehenden in der Philippsruher Straße Ecke Henschelstraße ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann. Begründung: die Wartezeiten an der Ampel sind für die Fußgänger*innen sehr lang und es fahren sehr wenige Fahrzeuge in die Phillippsruher Straße. Anwohnende nehmen die Ampel als überflüssig war. Vielen Dank an die Person vor Ort, die auf den Sachverhalt hingewiesen hat. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 951 2024 Die Vorlage OF 405/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße

25.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5460 entstanden aus Vorlage: OF 698/3 vom 20.03.2024 Betreff: Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich Dortelweiler Straße Höhe Bornheimer Friedhof/Hessenwasser-Gelände in den letzten Wochen Geschwindigkeitsüberwachungen gab. Wenn ja, wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Ist es möglich, in diesem Straßenabschnitt einen stationären Blitzer zu installieren? Begründung: Der Fußweg ist in diesem Bereich sehr schmal und stellt eine wichtige Verbindung in den Günthersburgpark dar. Er ist teilweise Schulweg zur Valentin-Senger-Schule. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich oftmals überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Austausch Beleuchtung Sandweg

22.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 700/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Austausch Beleuchtung Sandweg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert aus o.g. Produktgruppe EUR 30.000,00 für den Austausch der Leuchten im Sandweg einzustellen. Begründung: Die Vereinheitlichung der Beleuchtung ist energetisch und stadtgestalterisch ein Gewinn und von den Ortsbeiräten 3 und 4 bereits seit 2012 immer wieder gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 144 2024 Die Vorlage OF 700/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen 5 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung des Bergerstraßenfestes aus Etatmitteln

11.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 706/3 Betreff: Unterstützung des Bergerstraßenfestes aus Etatmitteln Das Berger Straßen Fest ist das größte Stadtteilfest im Nordend. Es wird organisiert von der Interessengemeinschaft Untere Berger Straße. Das Fest erzielt keinen Gewinn, es muss lediglich die entstehenden Kosten decken. Dafür werden Standmieten erhoben, die ansässigen Einzelhändler vor Ort werden bevorzugt. Gemeinnützige Sportvereine aus Frankfurt erhalten kostenfrei die Möglichkeit ihr Angebot auf dem Fest zu präsentieren. Musikgruppen aus dem Stadtteil werden beim Bühnenprogramm ebenfalls im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besonders berücksichtigt. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Berger Straßen Fest aus Mitteln der beschlossenen E 92 des Produktbereiches 21 für 2024 mit EUR 6.000,00 zu unterstützen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Initiative OI 53 2024 Die Vorlage OF 706/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und VOLT gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 688/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Planung und Konzepterstellung zur Umgestaltung der unteren Berger Straße Budget im Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die Pandemielage hat gezeigt, wie wichtig attraktive Stadtteilzentren als Begegnungsorte sind und dass der Bedarf hierzu nicht ausreicht. Ein Beispiel aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Die Stellungnahme ST 1948 vom 22.9.23 stellt fest, dass dazu eine "umfassende Gesamtplanung" gebraucht wird, diese jedoch aufgrund der "vorhandenen Kapazitäten nicht kurzfristig umsetzbar" sei. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 136 2024 Die Vorlage OF 688/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Budget" die Worte "und Personal" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.

27.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 394/4 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10661; NR 2163 CDU Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den Haushaltsplan 2024 werden in das Haushaltsjahr 2024/2025 einmalig 175.000 € eingestellt, um sie dem Kleingärtnerverein Buchhang e.V. bereit zu stellen. Mit den Mitteln soll die Wasserversorgung des Vereins KGV Buchhang e.V. finanziert werden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig Begründung: Das Interesse an Kleingartenparzellen in Frankfurt am Main ist seit Jahrzehnten sehr stark und übersteigt das Flächenangebot der derzeitigen Frankfurter Kleingartenvereine um ein Mehrfaches und wächst weiter stetig. Seit dem Jahr 2002 engagiert sich der im Jahre 1930 gegründete KGV Buchhang e.V. in verschiedenster Art und Weise für das Frankfurter Kleingartenwesen an sich und setzt stets innovative Trends zu Gunsten des Kleingartenwesens in Frankfurt am Main proaktiv um. Nach Vorbild des Generationengartens beim KGV Buchhang, der sich z. B an Senioren, mobilitätseingeschränkte Personen und Migranten richtet, haben die Stadtverordneten für derartige Projekte den Frankfurter Kleingartenvereinen seit dem Jahr 2006 ein jährliches Budget in Höhe von rund 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt (§ 10661 Beschlussausfertigung aus der 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2006). Doch nun benötigt der KGV Buchhang e.V. selber finanzielle Hilfe für seine in die Jahre gekommenen Wasserleitungen. Im Jahr 2023 wurde bereits das dritte Wasserrohrleck in der maroden Wasserleitung der Anlage II kostenintensiv geschlossen. Wasserrohrundichtigkeiten traten auch in den Anlagen I und III auf. Quelle der Fotos: KGV-Buchhang e.V. Die Instandsetzungsarbeiten für rund 2 Meter der Wasserleitung in der Anlage II des Kleingartenvereins beliefen sich auf rund 5.000 Euro. Die Eigenleistung der Vereinsmitglieder und der Wasserverlust sind dabei noch nicht berücksichtigt worden. Um weitere kostenintensive Leckortungen und -schließungen, die auf Grund des Alters der Wasserleitung zu erwarten sind, zu vermeiden, soll nun die komplette Erneuerung der rund 500 m langen Wasserleitung nebst Abzweige in rund 40 Kleingartenparzellen in der Anlage II und III erfolgen. Für die Anlage I auf der Rose-Schlösinger-Anlage mit ihren 22 Gartenparzellen (vom Kinderspielplatz bis zum Bornheimer Ratskeller hin) ist darauf hinzuweisen, dass hier kein städtisches Amt Auskunft über den Verlauf der Wasserleitungen geben kann. Alle Ortungsversuche verliefen ohne Erfolg. Laut der maßgeblichen geltenden Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main für den KGV Buchhang e.V. sind bauliche Anlagen, zu denen auch die Wasserleitungen zählen, ordnungsgemäß und fachgerecht zu unterhalten. Diese befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Da der gemeinnützige Verein finanziell nicht in der Lage ist, eine solche Kostengröße allein zu erbringen, dient der Etatantrag zur Sicherstellung der Maßnahmendurchführung durch den KGV Buchhang e.V. Der Verein würde aus den Etatmitteln die Anlage II und III mit 100.000,00 Euro und die Anlage I mit 75.000,00 Euro sowie mit den offiziellen Fördermitteln, soweit die Etatmittel nicht ausreichend sein sollten, finanzieren und die Maßnahme durchführen. Vielen Dank an die Mitarbeitenden vom KGV-Buchhang e.V., die den Antrag nahezu in Eigenregie erarbeitet haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 394/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE und Volt (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen

27.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 398/4 Betreff: Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Straßenschild des Ernst-Achilles-Platzes eine ergänzende Hinweisbeschilderung auf den Namensgeber als Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main anzubringen. Begründung: Der Platz trägt den Namen von Ernst Achilles (1929-1999), der ab 1963 Brandrat, von 1966 bis 1989 als Direktor der Branddirektion Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und ein international anerkannter Experte in Brandschutzfragen war. Es sollte über Achilles zumindest in Form einer Hinweisbeschilderung am Straßenschild informiert werden, zumal er für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben hat und neue Standards setzte. So gilt Achilles beispielsweise als Vorreiter der medizinischen Notfallrettung durch die Berufsfeuerwehren. Die Erinnerung an die Tätigkeit von Ernst Achilles, deren Etablierung im öffentlichen Gedächtnis kann in einer Zeit, in der Feuerwehr und Rettungskräfte vermehrt Angriffen ausgesetzt sind, deren wichtige gesellschaftliche Aufgabe unterstreichen helfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 398/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Austausch der Wasserleitungen im Kleingärtnerverein Buchhang e. V.

26.03.2024 · Aktualisiert: 06.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 393/4 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Austausch der Wasserleitungen im Kleingärtnerverein Buchhang e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan des Haushaltsjahrs 2024/2025 werden ausreichende finanzielle Mittel für die Grunderneuerung der Wasserleitungen des Vereins KGV Buchhang e.V. eingestellt. Die geschätzte Summe beläuft sich auf 175.000,00 Euro einmalig. Begründung: Der KGV Buchhang e.V. benötigt finanzielle Hilfe für seine Wasserleitungen, die ca. 100 Jahre alt sind. Im Jahr 2023 wurde bereits das dritte Wasserrohrleck in der maroden Wasserleitung der Anlage II kostenintensiv geschlossen. Wasserrohrundichtigkeiten traten auch in den Anlagen I und III auf. Die Instandsetzungsarbeiten für rund 2 Meter Wasserleitung in der Anlage II des Kleingarten-vereins beliefen sich auf rund 5.000,00 Euro. Die Eigenleistung der Vereinsmitglieder und der Wasserverlust sind dabei noch nicht berücksichtigt worden. Um weitere kostenintensive Leckortungen und -schließungen, die auf Grund des Alters der Wasserleitung zu erwarten sind, zu vermeiden, soll nun die komplette Erneuerung der rund 500 m langen Wasserleitung nebst Abzweigen in rund 40 Kleingartenparzellen in der Anlage II und III erfolgen. Eine Grunderneuerung ist nachhaltiger und würde auch zukünftigen Kleingärtnern in den nächsten Jahrzehnten zugute kommen. Für die Anlage I auf der Rose-Schlösinger-Anlage mit ihren 22 Gartenparzellen (vom Kinderspielplatz bis zum Bornheimer Ratskeller hin) ist darauf hinzuweisen, dass hier kein städtisches Amt Auskunft über den Verlauf der Wasserleitungen geben kann. Alle Ortungsversuche verliefen ohne Erfolg. Laut der maßgeblichen geltenden Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main für den KGV Buchhang e.V. sind bauliche Anlagen, zu denen auch die Wasserleitungen zählen, ordnungsgemäß und fachgerecht zu unterhalten. Diese befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Da der gemeinnützige Verein finanziell nicht in der Lage ist, eine solche Kostengröße allein zu erbringen, dient der Etatantrag zur Sicherstellung der Maßnahmendurchführung durch den KGV Buchhang e.V. Der Verein würde aus den Etatmitteln die Anlage II und III mit 100.000,00 Euro und die Anlage I mit 75.000,00 Euro sowie mit den sonst üblichen Fördermitteln, soweit die Etatmittel nicht ausreichend sein sollten, finanzieren und die Maßnahme durchführen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 393/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 393/4 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, SPD

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