Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, alte Parkverbotsmarkierungen in der Vereinsstraße zu entfernen, um Unklarheiten zu beseitigen. Dies soll verhindern, dass Anwohner*innen fälschlicherweise Strafzettel erhalten, obwohl kein Parkverbot besteht.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, alte Parkverbotsmarkierungen auf der linken (östlichen) Seite der Vereinsstraße auf Höhe der Hausnummer 44 restlos zu entfernen, um Unklarheiten auszuräumen.
Begründung
An der Ecke Vereinsstraße/An den Röthen sind noch Reste von aufgehobenen Parkverbotsmarkierungen zu sehen. Dies führt zu Fehleinschätzungen seitens des Ordnungsamtes. Obwohl dort kein Parkverbot gilt, berichten Anwohner*innen, dass sie dort bei der Nutzung der Parkplätze Strafzettel bekommen haben. Es gibt kein Schild und auch keinen ersichtlichen Grund, dass das Parken auf den beiden Stellplätzen verbietet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2025Sie sind hierOMOM 6733Markierungen in der Vereinsstraße beseitigenDirektanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1326Markierungen in der Vereinsstraße beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats