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Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, keine neuen Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anzulegen, da diese in einer Tempo 30-Zone liegen und keine erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger:innen besteht. Zudem spricht die geringe Fahrbahnbreite gegen die Anlegung solcher Überwege.

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Stellungnahme des Magistrats

Die genannten Abschnitte in der Nußgarten- und Hofhausstraße befinden sich in einer Tempo 30-Zone. In der Regel sind Fußgängerüberwege dort entbehrlich.

Zur Markierung neuer Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße sieht der Magistrat keinen Bedarf. Es besteht keine erhöhte Gefahr für Unfälle mit Fußgängerbeteiligung, die das Anlegen von Fußgängerüberwegen rechtfertigen würde. Auch die geringe Fahrbahnbreite von 6,00 m beziehungsweise 4,50 m spricht gegen das Anlegen von Fußgängerüberwegen an den gewünschten Standorten.

Andere Faktoren, die für das Vorliegen einer über die allgemeine Schutzwürdigkeit von Fußgänger:innen hinausgehende besondere Schutzwürdigkeit dieser Verkehrsteilnehmer:innen am Ort sprechen, wie beispielsweise das Vorhandensein eines gesicherten Schulwegs, liegen nicht vor.

Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2025OMOM 6893Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegenDirektanregung
  2. 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1547Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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