Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an den Einmündungen der Gabelsbergerstraße zu ergreifen. Dies soll durch die Installation von Radbügeln geschehen, um Falschparken zu verhindern und die Sicht für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, verkehrsgefährdendes Falschparken im 5-Meter-Bereich sowohl an der Einmündung zur Eichwaldstraße als auch zu Erlenbacher Straße in die Gabelsbergerstraße durch Radbügel zu verhindern. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen der Eichwaldstraße vor der Einmündung in die Gabelsbergerstraße Radbügel anstelle von Pfosten bzw. gestrichelten Linien zu installieren.
Begründung
Die Einmündungsbereiche Eichwaldstraße und Erlenbacher Straße sind tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos hintereinander im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderungen und gefährdet zu Fuß Gehende und Radfahrende. Gleichzeitig gibt es kaum Fahrradbügel in diesen dicht besiedelten Straßen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2025Sie sind hierOMOM 6761Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher StraßeDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1177Verkehrssicherheit Gabelsbergerstraße/Ecke Eichwaldstraße und Gabelsbergerstraße/Ecke Erlenbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats