Skip to main content

Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz

Details im PARLIS OF_1580-1_2025
29.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz

Details im PARLIS OM_6921_2025
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.04.2025, OF 1580/1

Betreff: Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Zugänglichkeit zum Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz trotz der laufenden Baustelle deutlich zu verbessern, insbesondere den barrierefreien Zugang zu den dort ansässigen Arztpraxen, Kanzleien, Geschäften, Gastronomiebetrieben sowie dem Parkhaus. 2. wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit auf dem Platz zu ergreifen, insbesondere durch eine intensivere und regelmäßigere Reinigung.


3. in Abstimmung mit den Anliegerinnen und Anliegern geeignete Flächen für das geordnete Abstellen von Mülltonnen auszuweisen, um das Erscheinungsbild des Platzes zu verbessern und eine Vermüllung zu vermeiden.

Begründung:

Der Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz ist ein zentraler Knotenpunkt im Stadtteil für Fußgehende. Trotz seiner Bedeutung befindet sich der Platz in einem teils unzumutbaren, vermüllten und verwahrlosten Zustand, was den ansässigen Betrieben schadet. Der Platz verdient mehr Aufmerksamkeit und die Menschen, die ihn täglich nutzen, verdienen eine saubere und zugängliche Umgebung. Magistrat und Verantwortliche der Baustelle sind in der Pflicht, das Umfeld wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. Fotos: privat
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6921 2025 Die Vorlage OF 1580/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme