Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 beantragt die Umgestaltung der Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim, um diese barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 zu gestalten. Dies ist notwendig, da die derzeitige Toilette nicht den Anforderungen für Rollstuhlfahrer:innen entspricht.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, dass die zuständige Stelle beim Magistrat der Stadt Frankfurt die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auffordert, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten.
Begründung
Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bitten wir um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, so dass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025Sie sind hierOFOF 500/4Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. April 2025OMOM 6804Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimDirektanregung
- 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1679Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme