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Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim

Vorlagentyp: OFCDU
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 4 beantragt die Umgestaltung der Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim, um diese barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 zu gestalten. Dies ist notwendig, da die derzeitige Toilette nicht den Anforderungen für Rollstuhlfahrer:innen entspricht.

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Antrag

Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, dass die zuständige Stelle beim Magistrat der Stadt Frankfurt die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auffordert, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten.

Begründung

Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bitten wir um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, so dass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. April 2025Sie sind hier
    OFOF 500/4Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. April 2025OMOM 6804Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimDirektanregung
  3. 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1679Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 38 · 22.04.2025
TO II, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6804 2025 Die Vorlage OF 500/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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