Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 fordert die Umgestaltung der Behindertentoilette im SAALBAU Bornheim, um diese barrierefrei und rollstuhlgerecht zu gestalten. Dies ist notwendig, da die derzeitige Toilette nicht den Anforderungen der DIN 18040-1 entspricht und somit für Rollstuhlfahrer:innen nicht nutzbar ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH aufzufordern, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten.
Begründung
Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bittet der Ortsbeirat um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, sodass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025OFOF 500/4Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. April 2025Sie sind hierOMOM 6804Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimDirektanregung
- 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1679Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme