Ampeln mit akustischem Blindensignal
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Wartung von Lichtsignalanlagen, insbesondere mit der jährlichen Prüfung aller Funktionen und der halbjährlichen Überprüfung des allgemeinen Anlagenzustands. Ziel ist es, Störungen schnellstmöglich zu beheben, wobei Lieferzeiten von Bauteilen zu Verzögerungen führen können.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Wartung von Lichtsignalanlagen, d.h. eine vollständige Prüfung aller Funktionen, erfolgt jährlich. Der allgemeine Anlagenzustand wird halbjährlich geprüft.
Sollten dazwischen Störungen oder Defekte an Lichtsignalanlagen von Bürger:innen gemeldet (vorzugsweise an die Mailadresse der Integrierten Gesamtverkehrs-Leitzentrale (IGLZ): verkehrsleitzentrale@stadt-frankfurt.de) oder auf anderem Weg festgestellt werden, erfolgt eine Instandsetzung natürlich schnellstmöglich. Jedoch kann sich aufgrund von Lieferzeiten bis zu acht Wochen bei einigen Bauteilen die Instandsetzung mitunter entsprechend verzögern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2025OMOM 6791Ampeln mit akustischem BlindensignalDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1447Ampeln mit akustischem BlindensignalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab