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Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V.

Vorlagentyp: OFCDU
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die rechtliche Sicherung der Kleingartenanlage 2 des KGV Buchhang e.V. durch einen Bebauungsplan. Dies soll die Lebensqualität im Viertel verbessern und die Kleingärten als Erholungsgebiete erhalten. Das erwartete Ergebnis ist eine rechtliche Absicherung der Kleingärten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlage 2 des KGV Buchhang e.V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan ggfs. als Ergänzung hierzu als Dauerkleingärten zu sichern.

Begründung

Die Kleingärten des KGV Buchhang e.V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Anwohnenden ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der KGV Buchhang e.V. ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch wegen der vielseitigen Aktivitäten ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren bzw. deren entsprechende Ergänzung zu beenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. März 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.03.2025 im OBR 4 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 37 · 25.03.2025
TO II, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6729 2025 Die Vorlage OF 484/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
CDUdFfm
Enthaltung:
FDPVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Ablehnung); FDP und Volt (= Enthaltung)

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