Parkanordnung untere Berger Straße
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt eine einheitliche Parkregelung auf der unteren Berger Straße, um die Vielzahl an bestehenden Parkanordnungen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Dies soll durch kostenpflichtiges Parken mit Ausnahmen für Anwohner und die Genehmigung von Außengastronomie auf der westlichen Seite erfolgen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 erbetenen Änderung der Parkanordnung eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Bevorrechtigung auf Parkraum in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d. h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahmen für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis.
Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett frei gehalten wird. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen müssen jedes Jahr zum Berger Straßenfest geräumt werden.
Begründung
Auf der unteren Berger Straße gilt eine unüberschaubare Anzahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z. B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze und Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat erbetene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen genehmigt werden, da dort der Gehweg breiter ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2025OFOF 813/3Parkanordnung untere Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6575Parkanordnung untere Berger StraßeDirektanregung
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1023Parkanordnung untere Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats