Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt erklärt, dass die Milieuschutzsatzungen nur den Schutz der Wohnbevölkerung in bestimmten Gebieten zum Ziel haben und nicht auf gewerbliche Mietverhältnisse anwendbar sind. Der Vorschlag des Ortsbeirats, Kleingewerbe in Milieuschutzgebieten zu schützen, ist rechtlich nicht umsetzbar.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt weist darauf hin, dass die Milieuschutzsatzungen der Stadt Frankfurt auf der Grundlage von § 172 Abs.1 Ziff. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen wurden. Ziel dieser Satzungen ist ausschließlich der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den betroffenen Gebieten.
Im Rahmen der für den Erlass der Milieuschutzsatzungen durchgeführten soziostrukturellen Untersuchungen wurden Gewerbemietverhältnisse nicht berücksichtigt. Der gesetzliche Anwendungsbereich der Milieuschutzsatzungen erstreckt sich nicht auf gewerbliche Nutzungen oder Kleingewerbe.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag des Ortsbeirats, Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten unter besonderen Schutz zu stellen, aus rechtlicher Sicht im Kontext des Bauplanungsrechts nicht umsetzbar.
Auch durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zur Art der baulichen Nutzung können keine Regelungen hinsichtlich gewerblicher Mietverträge - wie beispielsweise zu Miethöhen oder Laufzeiten - getroffen werden. Diese Aspekte fallen in den Bereich des Privatrechts und unterliegen nicht der kommunalen Regelungskompetenz.
Ob eine stärkere Absicherung von Gewerbemietverhältnissen durch eine Änderung oder Anpassung des gewerblichen Mietrechts möglich oder geplant ist, liegt außerhalb der Zuständigkeit und Beurteilungskompetenz des Magistrats.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2024STST 789Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen StadtteilenStellungnahme
- 3. März 2025OFOF 1092/2Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. März 2025OMOM 6735Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?Direktanregung
- 18. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1395Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab