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Parkanordnung untere Berger Straße

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 beschlossenen Änderung der Parkanordnung in diesem Zuge eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Parkraumbevorrechtigung in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d.h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahme für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis. Außengastronomieflächen auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett freigehalten wird.

Begründung

Auf der unteren Berger Straße gelten eine unüberschaubare Zahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z.B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze, Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert auch um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat beschlossene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen stattfinden, da dort der Gehweg breiter ist.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

35
35. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

Die Vorlage OF 813/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

36
36. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

Die Vorlage OF 813/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Zusatz angehängt wird: "Außengastronomieflächen auf Parkplätzen müssen jedes Jahr zum Berger Straßenfest geräumt werden."

Annahme:
Linke
Alle:
CDU FDP
Enthaltung:
GRÜNE SPD

Verknüpfte Vorlagen