Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
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Bisheriger Verlauf
10.03.2025
25.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V. Vorlage OF 484/4 2025
Details im PARLIS OF_484-4_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Details im PARLIS OM_6729_202510.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V. Vorlage OF 484/4 2025
Details im PARLIS OF_484-4_202525.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Details im PARLIS OM_6729_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6729 entstanden aus Vorlage: OF 484/4 vom 10.03.2025
Betreff: Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan, gegebenenfalls als Ergänzung hierzu, als Dauerkleingärten zu sichern. Begründung:
Die Kleingärten des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingärtnervereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Anwohnenden ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der Kleingärtnerverein Buchhang e. V. ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch wegen der vielseitigen Aktivitäten ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der Bebauungsplanverfahren beziehungsweise deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die die Anregung nahezu selbständig verfasst haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4