Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim / Philipp-Schnell-Straße und Parkverbot vor Philipp-Schnell-Straße 67
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung beantragt die zeitnahe Markierung eines zusätzlichen Parkwinkels und die Einrichtung eines Parkverbots in Alt-Harheim. Dies soll die Verkehrssituation an der problematischen Einmündung zur Philipp-Schnell-Straße verbessern.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 31.08.2026 antworten müssen. Seit 17 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Philipp-Schnell-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.
- Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte27.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Queeres Leben im Ostend sichtbar machen04.08.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- die in der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2098, zugesagte Markierung eines zusätzlichen Parkwinkels auf der rechten Seite auf Höhe der Bordsteinabsenkung bzw. des Pflasterwechsels im Bereich Alt-Harheim / Einmündung Philipp-Schnell-Straße zeitnah umzusetzen, sowie
- gegenüber der genannten Einmündung, im Bereich vor dem Anwesen Philipp-Schnell-Straße 67, ein Parkverbot einzurichten.
Begründung
Mit der Anregung OM 4018 wurde bereits auf die bestehende Gefahrensituation im Bereich der Einmündung Alt-Harheim zur Philipp-Schnell-Straße hingewiesen. In der Stellungnahme ST 2098 wurde seitens des Magistrats ausgeführt, dass zur besseren Wahrnehmung auf der rechten Seite auf Höhe der Bordsteinabsenkung bzw. des Pflasterwechsels ein zusätzlicher Parkwinkel markiert werden kann. Von dieser zugesagten Maßnahme soll nun Gebrauch gemacht werden. Darüber hinaus zeigt sich in der täglichen Praxis, dass die Verkehrssituation an dieser Stelle weiterhin erheblich problematisch ist, sofern gegenüber der Einmündung - insbesondere vor dem Anwesen Philipp-Schnell-Straße 67 - Fahrzeuge parken. In diesen Fällen ist es nahezu unmöglich, dass sich zwei Fahrzeuge begegnen, wenn gleichzeitig eines aus Alt-Harheim in die Philipp-Schnell-Straße einbiegen möchte, während ein anderes in Richtung Alt-Harheim einfährt. Es fehlt jeglicher Raum zum Ausweichen. Dies betrifft nicht nur den motorisierten Individualverkehr, sondern insbesondere auch größere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr, Lieferverkehr sowie Rettungsfahrzeuge. Die Situation führt regelmäßig zu gefährlichen Engstellen, Rückstaus und Ausweichmanövern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2023STST 2098Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-StraßeStellungnahme
- 23. Mai 2026OFOF 9/14Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim/Philipp-Schnell-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Juni 2026Sie sind hierOMOM 97Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim / Philipp-Schnell-Straße und Parkverbot vor PhilippSchnellStraße 67Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats