Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den Zeitrahmen für die Aufstellung der Verkehrszeichen in der Hermannspforte gebeten, da der derzeitige Gehweg für Fußgänger und Personen mit Mobilitätseinschränkungen zu schmal ist. Dies betrifft eine bereits beschlossene Maßnahme zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone, deren Umsetzung lange aussteht.
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Neues zu Philipp-Schnell-Straße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wann mit der in der Stellungnahme vom 10.02.2023, ST 431, versprochenen Aufstellung der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 im Bereich der Hermannspforte zwischen Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte 3 gerechnet werden kann.
Begründung
Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 und 105 Zentimeter breit, was für den Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal ist. Daher wurde hier der Einrichtung einer kleinen verkehrsberuhigten Zone in der ST 431 zugestimmt, die Umsetzung steht allerdings auch zweieinhalb Jahre später leider noch aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2022OFOF 113/14Verbreiterung des Gehwegs in der HermannspforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2022OMOM 3065Verkehrsberuhigte Zone in der HermannspforteDirektanregung
- 10. Februar 2023STST 431Verkehrsberuhigte Zone in der HermannspforteStellungnahme
- 12. Oktober 2025OFOF 256/14Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2025Sie sind hierVV 1307Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteAnfrage
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 168 WochenSTST 85Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen