Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Geschwindigkeitsmessungen in der Straße Im Niederfeld und der Philipp-Schnell-Straße. Aufgrund der bisherigen Messergebnisse und fehlenden Beschwerden wird derzeit von weiteren Geschwindigkeitskontrollen abgesehen, was darauf abzielt, Ressourcen auf gefährdeteren Straßen zu konzentrieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Philipp-Schnell-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.
- Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim / Philipp-Schnell-Straße und Parkverbot vor PhilippSchnellStraße 6708.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte27.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Philipp-Schnell-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
In beiden Straßen liegen keine aktuellen Messergebnisse vor. Aufgrund von Beschwerden wurden in der Straße Im Niederfeld (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) im Jahr 2024 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, die Ergebnisse waren allerdings unauffällig. Da die Situation vor Ort unverändert ist, besteht kein Anlass erneute Testmessungen (Durchführung einer oder mehrerer tatsächlicher Geschwindigkeitskontrollen) durchzuführen, dies ginge zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Zur Philipp-Schnell-Straße erreichten die Städtischen Verkehrspolizei bisher keinerlei Beschwerden, so dass dort bisher keine Geschwindigkeitskontrollen erfolgten. Aufgrund der beauftragten Viacount-Messung (verdeckte Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten ohne Sanktionierung), wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Testmessungen abgesehen. Sobald die Daten hierzu vorliegen, erfolgt eine erneute Bewertung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 101 — Direktanregung vom 8. Juni 2026.