Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte
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Zusammenfassung
Die Angelegenheit betrifft die Prüfung der Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte, um die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger zu gewährleisten. Die bestehende Gehwegbreite ist unzureichend, was Bedenken hinsichtlich der Nutzung durch Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aufwirft.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Haintalstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
- Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ungünstig platzierte Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 6528.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Haintalstraße per E-MailAnregung
In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal.
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann.
Begründung
Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2022OFOF 113/14Verbreiterung des Gehwegs in der HermannspforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2022Sie sind hierOMOM 3065Verkehrsberuhigte Zone in der HermannspforteDirektanregung
- 10. Februar 2023STST 431Verkehrsberuhigte Zone in der HermannspforteStellungnahme
- 12. Oktober 2025OFOF 256/14Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2025VV 1307Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteAnfrage
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 168 WochenSTST 85Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats