Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über die Umsetzung einer verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte zu erhalten. Dies ist notwendig, da der Gehweg für Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu schmal ist. Die Umsetzung wird seit 2,5 Jahren erwartet.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Wir bitten den Magistrat um Auskunft darüber, wann mit der in ST 431/23 vom 10.02.2023 versprochenen Aufstellung der Verkehrszeichen 325.1+2 im Bereich der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 gerechnet werden kann.
Begründung
Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit, was für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal ist. Daher wurde hier der Einrichtung einer kleinen Verkehrsberuhigten Zone in der ST 431/23 zugestimmt, die Umsetzung steht allerdings auch 2,5 Jahre später leider noch aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2022OFOF 113/14Verbreiterung des Gehwegs in der HermannspforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2022OMOM 3065Verkehrsberuhigte Zone in der HermannspforteDirektanregung
- 10. Februar 2023STST 431Verkehrsberuhigte Zone in der HermannspforteStellungnahme
- 12. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 256/14Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2025VV 1307Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteAnfrage
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 168 WochenSTST 85Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme