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Philipp-Schnell-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Philipp-Schnell-Straße abgelehnt. Die Gründe hierfür sind die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in angrenzenden Straßen und die Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßenzüge. Der bestehende Zustand der Straße ermöglicht eine sichere Durchfahrt im Zweirichtungsverkehr.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Philipp-Schnell-Straße wurde im Jahr 2014 in den heutigen Zustand umgebaut. Auf den 250 m zwischen der Spitzenstraße und der Hermannspforte bei bis zu circa 7,00 m Fahrbahnbreite wurden Ausweichgelegenheiten geschaffen, indem Bauminseln eingefügt wurden. Zusätzlich gibt es ausreichend Grundstückszufahrten.

Durch den geraden Verlauf der Straße haben Fahrzeugführer:innen eine gute Sicht auf den Begegnungsverkehr. Die Durchfahrt im Zweirichtungsverkehr ist gewährleistet.

Die Einrichtung einer Einbahnstraße hätte Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in den angrenzenden Straßen. Diese müssten ebenfalls angepasst werden. Das Verkehrsaufkommen würde sich erfahrungsgemäß auf andere Straßenzüge verlagern.

Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird aus den oben genannten Gründen vom Magistrat nicht befürwortet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2025OMOM 6890Philipp-Schnell-StraßeDirektanregung
  2. 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1556Philipp-Schnell-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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